Freiberg
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Verlassen des Hauses und der Wohnung nur noch mit triftigen Gründen
Der Landkreis liegt seit mehreren Tagen bei einem Inzidenzwert von über 200 und muss damit eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Sie tritt ab dem heutigen Dienstag in Kraft und gilt bis 28. Dezember. Geregelt sind darin unter anderem Ausgangsbeschränkungen. Das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund ist demnach untersagt....
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