Mittelsachsen verhängt Ausgangsbeschränkungen
Verlassen des Hauses und der Wohnung nur noch mit triftigen Gründen
Der Landkreis liegt seit mehreren Tagen bei einem Inzidenzwert von über 200 und muss damit eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Sie tritt ab dem heutigen Dienstag in Kraft und gilt bis 28. Dezember. Geregelt sind darin unter anderem Ausgangsbeschränkungen. Das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund ist demnach untersagt. Zu den triftigen Gründen gehören beispielsweise:
• Weg zur Schule, Arbeit, Kita, Arzt
• Einkaufen (innerhalb des eigenen Landkreises bzw. Kreisfreien Stadt sowie des Nachbarlandkreises bzw. benachbarten Kreisfreien Stadt), Inanspruchnahme sonstiger Dienstleistungen
• Besuche, soweit durch Kontaktbeschränkungen erlaubt
• Unterstützung Hilfsbedürftiger
• Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen im engsten Familienkreis
• Sport und Bewegung im Freien im Umkreis von 15 Kilometern des Wohnbereichs sowie Besuch des eigenen oder gepachteten Kleingartens oder Grundstücken unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen
Ausnahmen gelten über Weihnachten. So sind ab dem 23. Dezember Treffen mit insgesamt zehn Personen aus dem Familien- und Freundeskreis möglich.
Zudem darf laut neuer Verfügung unter anderem kein Alkohol mehr außerhalb von Geschäften und Laden ausgeschenkt werden, zudem ist der Alkoholkonsum in Fußgängerzonen, verkehrsberuhigten Bereichen auf Parkplätzen, Spiel- und Sportplätzen untersagt.
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