Freiberg
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Bei der im Dezember 2021 vom Gemeinderat getroffenen Regelung waren nicht alle Vorschriften beachtet worden. Doch auch an dem Papier, das Abhilfe schaffen soll und jetzt beschlossen worden ist, gibt es Ergänzungswünsche.
Wer künftig in der Gemeinde Oberschöna unerlaubt einen ausgewachsenen Laubbaum fällt, muss als Ersatz fünf Bäume mit einem Stamm von mindestens 4,5 Zentimetern Durchmesser pflanzen. Das sieht die Gehölzschutzsatzung vor, die der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen hat.
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