Freiberg
Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hat über eine Klage zum geplanten Hochwasserrückhaltebecken Oberbobritzsch bei Freiberg entschieden. Ein Verein war gegen die Pläne vorgegangen.
Das Hochwasserrückhaltebecken in Oberbobritzsch darf gebaut werden. Die Planungen der Landesdirektion Sachsen zum Projekt sind rechtlich nicht zu beanstanden. Das hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen entschieden und am 13. März bekanntgegeben. Das Gericht bezieht sich auf eine mündliche Verhandlung vom 1. März.
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