Freiberg
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Nach dem Gerichtsprozess in Freiberg: Werden Renten in den Monaten nach dem Tod eines Versicherten weiter gezahlt, kann das Geld zurückgefordert werden. Darauf weist ein Sprecher der Deutschen Rentenversicherung hin. Sogar den Vermieter oder den Stromanbieter kann es treffen.
Auch wenn der Sohn im Amtsgericht Freiberg vom Vorwurf des Rentenbetrugs freigesprochen worden ist - die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) wird sich das zu viel gezahlte Geld zurückholen. Daran lässt Pressesprecher Dirk Manthey kaum einen Zweifel. In dem Prozess ging es darum, dass ein 55-jähriger Freiberger den Tod seiner Mutter, mit...
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