Hier wird Recht gesprochen: das Amtsgericht in Döbeln.
Hier wird Recht gesprochen: das Amtsgericht in Döbeln. Bild: Ingolf Rosendahl
Mittweida
Amtsgericht Döbeln: Geldstrafe für Drogensüchtigen noch nicht rechtskräftig

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Das Urteil gegen einen Drogensüchtigen ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung legten Rechtsmittel ein.

Ein Mittelsachse ist von einem Schöffengericht zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à zehn Euro verurteilt worden. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. "Sowohl Staatsanwaltschaft als auch der Verteidiger haben Rechtsmittel eingelegt", so Richter Wolfgang Dammer.
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