Mittweida
Freie Presse auf Google News folgen
Das Urteil gegen einen Drogensüchtigen ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung legten Rechtsmittel ein.
Ein Mittelsachse ist von einem Schöffengericht zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à zehn Euro verurteilt worden. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. "Sowohl Staatsanwaltschaft als auch der Verteidiger haben Rechtsmittel eingelegt", so Richter Wolfgang Dammer.
Registrieren und testen.
Jetzt mit Ihrer Registrierung 1 Monat gratis testen und alle Beiträge lesen.
Schon Abonnent? Melden Sie sich mit ihren Zugangsdaten an.





