Deutschland
Freie Presse auf Google News folgen
Ab 15. März 2022 müssen Mitarbeiter bestimmter Einrichtungen des Gesundheitswesen einen Nachweis der Immunität gegen Covid-19 vorweisen. Ein Überblick über die betroffenen Bereiche.
Bundestag und Bundesrat haben im Dezember 2021 das "Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie" beschlossen. Durch dieses Gesetz wird in das Infektionsschutzgesetz unter anderem der Paragraf 20a eingefügt. Dieser fordert ab 15. März 2022 einen Nachweis...
Registrieren und testen.
Jetzt mit Ihrer Registrierung 1 Monat gratis testen und alle Beiträge lesen.
Schon Abonnent? Melden Sie sich mit ihren Zugangsdaten an.





