Deutschland
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Ganz geräuschlos hat sich ein Gremium aus Experten zusammengefunden, um die brisante Frage zu beraten.
Es war eine dieser Sitzungen im Bundestag, die nicht aufhören wollten. Bis weit nach Mitternacht stritten sich die Abgeordneten im April 1974 über Paragraf 218 im Strafgesetzbuch - den Abschnitt, der Schwangerschaftsabbrüche für rechtswidrig erklärt. Mehrmals musste die damalige Bundestagspräsidentin zur Ruhe mahnen, einer der Abgeordneten...
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