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Gesetzgeber will Kindereinrichtungen in Pandemie entlasten
Der Gesetzgeber hat die Frist zum Nachweis der Masernimpfung ein zweites Mal verlängert. Das hat das Sozialministerium Sachsen mit Verweis auf die von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetzesänderung mitgeteilt. Die Nachweise müssen nun bis 31. Juli 2022 in den Einrichtungen vorliegen. Das betrifft Kinder, die bereits vor März 202o in...
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