Der sogenannte Maskenmann hat vor Gericht in Frankreich bestritten, den kleinen Jonathan getötet zu haben. (Archivbild)
Der sogenannte Maskenmann hat vor Gericht in Frankreich bestritten, den kleinen Jonathan getötet zu haben. (Archivbild) Bild: Loic Venance/AFP/dpa
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Anklage will lebenslange Haft für deutschen "Maskenmann"

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Im Prozess um den Mord an Jonathan fordert die Anklage in Nantes lebenslange Haft für den bereits in Deutschland verurteilten "Maskenmann". Das Urteil wird am Abend erwartet.

Nantes.

In einem Prozess in Frankreich gegen den in Deutschland bereits wegen dreifachen Kindsmordes verurteilten sogenannten Maskenmann hat die Anklage lebenslange Haft gefordert. Der 55-jährige Martin N. muss sich vor Gericht im westfranzösischen Nantes wegen des Mordes an dem damals zehnjährigen Jonathan im April 2004 verantworten.

Die gegen Jonathan begangenen Taten verdienten eine lebenslange Freiheitsstrafe, sagte die Generalstaatsanwältin, wie die Zeitung "Le Figaro" aus dem Gerichtssaal berichtete. "Ich habe keinerlei Zweifel daran, dass er schuldig ist." Im Prozess hatte der aus Bremen stammende Angeklagte eine Beteiligung am Tod des französischen Jungen mehrfach klar von sich gewiesen. "Ich habe das nicht getan", sagte er aus.

Der zehnjährige Jonathan wurde damals aus einem Schullandheim in Saint-Brevin-les-Pins in Westfrankreich entführt. Seine Leiche wurde wenige Wochen später unbekleidet in einem Teich rund 30 Kilometer entfernt entdeckt.

"Maskenmann" wegen drei Morden in Deutschland verurteilt

In Deutschland hatte der "Maskenmann" jahrelang kleine Jungen missbraucht und drei von ihnen im Alter von 8, 9 und 13 Jahren ermordet. Zahlreiche weitere Kinder hat er missbraucht. Zwischen 1992 und 2001 schlich der Pädagoge sich in Norddeutschland nachts maskiert an die Betten seiner Opfer. 2012 wurde er vom Landgericht Stade zu lebenslanger Haft verurteilt. Die meisten seiner Taten hatte er in seinem Prozess gestanden.

Da der Fall des kleinen Jonathan Parallelen zur Tatserie in Norddeutschland aufwies, untersuchten die französischen Fahnder bereits seit 2008 auch, ob der Deutsche für die Tat in der Bretagne infrage kommen könnte. Konkrete Beweise wie DNA-Spuren etwa wurden aber nicht gefunden.

In dem Prozess in Nantes werden am Nachmittag die Plädoyers der Verteidigung erwartet. Am Abend soll dann das Urteil fallen. (dpa)

© Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH
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