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Erste Zivilprozesse um Sparkassen-Coup gestartet

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Mit Kernbohrer in den Tresorraum: Nach dem Einbruch mit Millionen-Beute in Gelsenkirchen starten die ersten Zivilprozesse. Zwei Kunden fordern Schadenersatz für den Inhalt ihrer Schließfächer.

Gelsenkirchen/Essen - Vor dem Landgericht Essen hat am Mittag ein erster Zivilprozess um den spektakulären Einbruch in eine Sparkasse in Gelsenkirchen begonnen. Eine Kundin fordert in ihrer Klage von dem Geldinstitut Schadenersatz. Sie gibt an, Bargeld und Schmuck in Höhe von 391.000 Euro in ihrem Schließfach gehabt zu haben, das aufgebrochen wurde. Die 83-jährige Rita M. wirft dem Geldinstitut gravierende Versäumnisse bei der Sicherung des Schließfachraumes vor. Die Sparkasse weist dies zurück. 

Es wurde erwartet, dass der Vorsitzende Richter Stefan Ostheide - wie bei Zivilklagen üblich - die Streitparteien nach ihrer Vergleichsbereitschaft befragt. Im Anschluss an die erste Verhandlung, für die rund 30 Minuten angesetzt sind, sollte direkt ein zweites Verfahren starten, in dem es um einen angezeigten Verlust von knapp 49.000 Euro geht. Hier wurden nach Angaben des Klägers Goldmünzen und Familienschmuck aus dem Schließfach gestohlen. 

Mehr als 3.000 Schließfächer aufgebrochen

Die Prozesse beginnen knapp sechs Monate nach dem Einbruch mit Millionen-Beute. Nach Weihnachten 2025 waren Unbekannte über eine Tiefgarage in einen Archivraum und von dort aus mit einem gewaltigen Spezialbohrer in den Tresorraum gelangt. Sie brachen fast alle rund 3.100 Schließfächer auf und verschwanden mit ihrer Beute. Der Gesamtschaden könnte in bis zu dreistelliger Millionenhöhe liegen.

Auch die Sparkasse selbst sei Opfer, heißt es von der Bank. (Archivbild)
Auch die Sparkasse selbst sei Opfer, heißt es von der Bank. (Archivbild) Bild: Christoph Reichwein/dpa

Die Kläger werfen der Bank gravierende Versäumnisse bei den Sicherheitsvorkehrungen vor. Es handele es sich um die zweitgrößte Schließanlage Deutschlands, kritisierte Anwalt Daniel Kuhlmann vor dem Prozess. Die Sparkasse weist die Vorwürfe strikt zurück und führt zahlreiche Sicherungsmaßnahmen an. Es gebe seitens der Sparkasse keine Pflichtverletzungen. 

Streit über Sicherheitsmaßnahmen und Schließfachinhalte

Auch über den Inhalt der Schließfächer wird gestritten. Die Bank verweist darauf, keine Kenntnis vom jeweiligen Inhalt gehabt zu haben. Zudem bestreitet sie, dass die Kläger Eigentümer der genannten Gegenstände sind und sich diese zum Einbruchszeitpunkt im Schließfach befanden. Auch sei bislang nicht abschließend geklärt, was entwendet und was zurückgelassen worden sei.

Die Täter hatten im verwüsteten Tresorraum nach früheren Berichten mehrere hunderttausend Gegenstände zurückgelassen, die den Eigentümern zugeordnet werden müssen. Erste Kunden hatten daraus ab Anfang Mai Wertsachen – zunächst vor allem Dokumente – zurückbekommen. Laut Bank sind auch sehr wertvolle Dinge dabei. 

Die Rechtsstreitigkeiten zwischen Geschädigten und Sparkasse dürften sich lange hinziehen. (Archivbild)
Die Rechtsstreitigkeiten zwischen Geschädigten und Sparkasse dürften sich lange hinziehen. (Archivbild) Bild: Christoph Reichwein/dpa

Anwalt der Kläger gibt sich zuversichtlich

Die Sparkasse betont, dass die Schließfächer mit maximal 10.300 Euro versichert seien, sofern keine höheren Summen vereinbart worden seien. Der Klägeranwalt hält dagegen eine vollständige Haftung der Bank für geboten. Die Klägerin, die 391.000 Euro fordere, sei um ihre Altersabsicherung gebracht worden und nun völlig mittellos. 

Kuhlmann vertritt nach eigenen Angaben rund 650 Kunden mit einem Gesamtschaden von fast 51,5 Millionen Euro. Unmittelbar vor Beginn der ersten zwei Verhandlungen äußerte er sich zuversichtlich. Er gehe davon aus, dass das Landgericht Essen zu einem gerechten Urteil in dem Verfahren kommen werde, sagte Kuhlmann vor dem Gerichtsgebäude. Die Klägerseite gehe gut vorbereitet in den Prozessauftakt. (dpa)

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