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Wenders vs. Kinski: Wie umgehen mit umstrittener Nacktszene?

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Seit Tagen debattiert die Filmbranche über diesen Fall. Der Anwalt von Schauspielerin Kinski will klagen, falls Wenders eine Nacktszene nicht entfernt. Der Regisseur macht eine Grundsatzdebatte auf.

Berlin.

Im Streit um eine Nacktszene mit der damals 13-jährigen Nastassja Kinski in Wim Wenders' Film "Falsche Bewegung" (1975) läuft die Zeit: Kinskis Anwalt Christian Schertz hat eine Klage angekündigt, sollte Wenders die Szene nicht kurzfristig entfernen. Was folgt nun? Und: Wie sollte man mit umstrittenem Filmerbe umgehen? Einige Fragen und Antworten.

Was will Kinskis Anwalt unternehmen?

Wenders hatte beim Deutschen Filmpreis gesagt, er würde die Szene "heute nie mehr so machen". Seinem damaligen jungen Ich könne er aber keinen Vorwurf machen. Er habe einen Film in seiner Zeit gemacht. Doch es ergebe sich eine Frage, die alle Filmschaffenden angehe: "Wie geht man mit Filmerbe um?" Wenders bat die Deutsche Filmakademie um eine Debatte.

Kinskis Anwalt Schertz kritisiert Wenders’ Rede als Versuch, sich der persönlichen Verantwortung zu entziehen. "Tatsächlich hat er damit erneut keine Verantwortung übernommen, nur er allein kann das Problem lösen. Er ist der Regisseur, es ist sein Film. Es geht hier also nicht um Zensur oder cancel culture, so wie er es in seiner Rede andeutete".

Nastassja Kinski will eine alte Szene aus dem Wenders-Film entfernt haben (Archivbild).
Nastassja Kinski will eine alte Szene aus dem Wenders-Film entfernt haben (Archivbild). Bild: Felix Hörhager/dpa

Da Wenders ein persönliches Gespräch mit Kinski zu der Szene laut Schertz "bereits seit Jahren verweigert", kündigt der Anwalt den Übergang zu formalen juristischen Schritten an. Man werde noch die laufende Woche abwarten, ob es eine Reaktion auf die jüngste öffentliche Debatte gibt. "Wenn uns nicht bestätigt wird, dass die Szene entfernt wird, werden wir klagen", sagt er und begründet dies mit der Verletzung von Kinskis Persönlichkeitsrechten als Kind.

Um welche Szene geht es eigentlich?

"Falsche Bewegung" (1975) dreht sich um den Schriftsteller Wilhelm, der sich auf eine Reise durch Deutschland begibt. Währenddessen trifft er auf verschiedene Weggefährten, darunter eine Schauspielerin und eine stumme Artistin namens Mignon - gespielt von Kinski. Als sie zusammen in einem verlassenen Haus einkehren, schleicht Wilhelm nachts durch den dunklen Flur. Doch statt im Zimmer der Schauspielerin, die auf ihn wartet, landet er bei Mignon. 

In der rund zweiminütigen Szene sieht man, wie ein weiblicher Körper auf einem Bett liegt. Wilhelm zieht sich aus und legt sich nur mit einer Unterhose bekleidet auf ihn. Als er das Licht anknipst, schaut er in Mignons Gesicht. Erst ohrfeigt er sie, dann streichelt er ihr Gesicht. Kinski trägt in dieser Szene lediglich eine Unterhose, ihr Oberkörper ist entblößt. Später wird angedeutet, dass es zwischen Wilhelm und Mignon zu sexuellen Handlungen gekommen ist.

Warum ist die Szene für Kinski problematisch?

Ihr Anwalt Schertz argumentiert: "Es geht darum, dass er als Regisseur damals eine Schauspielerin mit 13 Jahren halbnackt gefilmt hat und auch so im Film zeigt, die Opfer einer sexuellen Begegnung mit einem sehr viel älteren Mann ist, und dass dies heute undenkbar wäre. Und diese Szene auch herausgeschnitten werden kann, ohne dass der Film in irgendeiner Weise verfremdet würde."

"Sie fühlte sich in der Rückschau völlig überfordert mit der Situation und auch damals nicht geschützt von ihm. Und sie haben die Szene ja mehrfach gedreht", sagte Schertz. "Manchmal guckt man auf sein Leben zurück und stellt fest, da sind Dinge passiert, die waren schlicht nicht in Ordnung, die möchte ich korrigiert wissen. Und so war es hier auch."

Kinski sagte kürzlich der "Süddeutschen Zeitung": "Obwohl ich mit 13 noch nicht so viel wusste, habe ich schon gemerkt, dass das nicht in Ordnung war". Sie kritisierte auch die Produktionsbedingungen. "Es war nun mal der erste Film, er war mein erster Regisseur und er hat mich nicht beschützt." Mit Wenders hatte Kinski etwa auch sein Roadmovie "Paris, Texas" gedreht.

Wie reagiert die Filmbranche auf Wenders' Rede?

Wenders fragte bei der Gala, bei der er den Ehrenpreis erhielt: Dürfe und solle man eine Szene schneiden, wenn sie einer Schauspielerin - "die ich sehr verehrt habe und verehre" - weh tue? "Kann man einen Film im Nachhinein kürzen?" Er sei mit dieser Frage ziemlich allein und er sei auch ratlos.

Er bat die Deutsche Filmakademie um eine Debatte. Angenommen, er kürze den Film, dann sei das ein Präzedenzfall. "Dann ist es bei allen anderen Filmen später möglich. Ich möchte es diskutieren und ich möchte da nicht alleine bleiben". Die Filmakademie hat sich zu Wenders' Vorschlag und zu seiner Rede auf Anfrage bislang nicht geäußert.

Wim Wenders wurde beim Deutschen Filmpreis mit dem Ehrenpreis ausgezeichnet (Archivbild).
Wim Wenders wurde beim Deutschen Filmpreis mit dem Ehrenpreis ausgezeichnet (Archivbild). Bild: Christoph Soeder/dpa

Auch Tage später sorgte seine Ansprache aber für Diskussionen. "Es wäre so groß gewesen, wenn ein so großer Mann einmal öffentlich gesagt hätte: Ich habe einen Fehler gemacht. Ich habe es versäumt, ein ungeschütztes 13-jähriges Kind zu schützen", kommentierte Regisseurin und Schauspielerin Karoline Herfurth einen Beitrag ihres Kollegen Clemens Schick bei Instagram.

Wie sollte mit Filmerbe in solchen Fällen umgegangen werden?

Ob man die Geschichte nachträglich korrigieren kann oder soll, hält die Filmwissenschaftlerin Annette Brauerhoch für eine "sehr grundsätzliche Frage", wie sie kürzlich im Deutschlandfunk erklärte. Sie berühre alles, was man "Cancel Culture" oder "Political Correctness" nenne. Dann müsse man die ganze Kunst-, Literatur- und Filmgeschichte angehen, was zum Teil gemacht werde. Brauerhoch hält es für sehr wichtig, die Debatte zu eröffnen, "aber auf keinen Fall sollte man versuchen, die Geschichte zu korrigieren, denn das sind ja auch wichtige Dokumente".

Heleen Gerritsen, Künstlerische Direktorin der Deutschen Kinemathek, äußerte sich nicht zum konkreten Fall, betont aber grundsätzlich die notwendige historische Einordnung alter Filme. "Filmerbe braucht Bewahrung, Forschung und sorgfältige Vermittlung", sagte sie. "Wenn historische Filme heute gezeigt werden, sind Einführungen, Gespräche, begleitende Texte oder kuratorische Hinweise notwendig, um ihre Entstehungsbedingungen und ihre Wirkungsgeschichte einzuordnen. Das gilt besonders dann, wenn Werke aus heutiger Perspektive Fragen nach Machtverhältnissen, Repräsentation oder verletzenden Darstellungen aufwerfen."

Die Regisseurin Julia von Heinz schlug in einem Instagram-Post vor, die Szene zu kontextualisieren. "Durch Triggerwarnungen und Begleitmaterial. Alle Institutionen, die so einen alten Film noch verleihen oder archivieren, können dieses Begleitmaterial bereithalten". Teil des Materials könne etwa ein Interview oder Essay mit Kinski sein, in dem sie ihre Erfahrung beschreibe. Auch symbolisch die Szene aus der Masterkopie herauszuschneiden, wäre eine "einfache und klare Geste. Und würde Filmgeschichte schreiben!", schrieb sie. Die Regisseurin riet Wenders, das Gespräch mit Kinski zu suchen.

Gab es so etwas schon einmal?

Schertz bestätigte, dass es bei dem Tatort "Reifezeugnis" (1977) von 
Wolfgang Petersen eine Einigung mit dem NDR gab. Dort spielt Kinski eine Schülerin, die ein Verhältnis mit ihrem Lehrer hat und auch dort nackt gezeigt wird. 

Wenders erwähnte in seiner Rede seinen Kollegen Steven Spielberg, der eine Szene im Film "E.T." nachträglich verändert hat - und dies später bereute. Die Tatsache, dass Polizisten mit Waffen Kinder gejagt haben, gefiel dem Starproduzenten Jahre später nicht mehr. 

In einer Neufassung zum 20-jährigen Jubiläum des Films 2002 ersetzte er die Waffen durch Walkie-Talkies. Jahre später sagte Spielberg, kein Film solle durch die Brille überarbeitet werden, "durch die wir heute schauen, egal ob freiwillig oder gezwungenermaßen." Diese Fälle lassen sich aber nicht unbedingt vergleichen. (dpa)

© Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH
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