Sachsen
Anfang Februar steht im Landtag die Entscheidung über den Volksantrag an. Das Original hat keine Chance. Aber was passiert, wenn auch der von CDU und SPD angekündigte Änderungsantrag abgelehnt wird?
Um die in der Landesverfassung verankerten Hürden für die Volksgesetzgebung in Sachsen abzusenken, bräuchte es im Landtag eine Zweidrittelmehrheit – was die CDU, die 41 der 120 Abgeordneten stellt, noch immer allein verhindern kann. Nicht verhindern konnte sie aber nun schon im zweiten Koalitionsvertrag hintereinander, dass ein von ihr...
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