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AfD-Beschwerde: Verfassungsgericht setzt mündliche Verhandlung an

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3232 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

  • 2
    1
    gelöschter Nutzer
    26.07.2019

    Ja Blacky. Sie sollten wohl weniger auf ihre "Gefühle" vertrauen.

  • 1
    1
    gelöschter Nutzer
    26.07.2019

    cm...: Ja, das Frage ich mich auch...;-)

  • 4
    1
    cn3boj00
    25.07.2019

    @thombo Sie sind ja ein richtiger Experte wieso sind Sie noch nicht Verfassungsrichter?

  • 5
    2
    SimpleMan
    24.07.2019

    Die AfD ist ersteinmal vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die Begründung ist sehr aufschlussreich. "Die Karlsruher Beschwerde nahm das Bundesverfassungsgericht wegen diverser inhaltlicher Mängel nicht zur Entscheidung an. Der Antrag sei nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechend begründet, hieß es. Für die Prüfung fehlten außerdem Unterlagen. Vor allem hätte sich die AfD aber mit dem Grundsatz auseinandersetzen müssen, „dass subjektiver Wahlrechtsschutz bei Landtagswahlen durch die Länder gewährt wird“, begründeten die Richter ihren Beschluss." https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/bundesverfassungsgericht-nichtzulassung-von-afd-liste-ist-rechtens-16300041.html

  • 2
    5
    gelöschter Nutzer
    23.07.2019

    Blacky.: und soll ich ihnen mal meine "Gefühle" verraten?

  • 3
    1
    ralf66
    22.07.2019

    @Pedroleum, sie stellen immer wieder die gleichen Fragen, ich gebe immer wieder die gleichen Antworten, wo soll den diese Diskussion hinführen, zumal sie wieder nur halb zitieren! Ich schrieb fast am Ende meines letzten Kommentars, Zitat: ''Ob das am Ende alles richtig ist was ich so sehe und höre weiß ich nicht.'' Das heißt auf den Punkt gebracht, ich bin mir nicht sicher ob der sächs. Wahlausschuss nach meinen Infos die ich habe richtig oder falsch gehandelt hat, die Wahlliste der AfD zusammenzustreichen, tendiere und hoffe aber dazu, dass die AfD recht bekommt, ob das so wird weiß ich nicht! Ich schrieb hier in einen Kommentar an SimpleMan dazu, dass dieser Fall jetzt nicht mehr Sache des sächs. Wahlausschusses sei, sondern es entscheidet hierzu das Verfassungsgericht in Leipzig und so lange muss man abwarten, dann kann weiter gemeckert werden. Der Unterschied zwischen Ihnen und mir ist der, sie wissen genau, dass der Entschluss des sächs, Wahlausschuss der AfD 43 Kandidaten zu streichen gesetzlich richtig ist, die AfD gepfuscht hat und selber dran Schuld ist, ich dagegen sehe diesen Fall so, dass nach dem was ich gehört und gelesen habe nicht eindeutig hervorgeht, dass der sächsische Wahlausschuss in diesem Fall gesetzlich vollständig richtig gehandelt hat, ich spekuliere und hoffe, dass die AfD vor dem Verfassungsgericht gewinnt.

  • 3
    3
    gelöschter Nutzer
    21.07.2019

    @ralf66,

    Zitat: „Jetzt frage ich sie einmal, warum viele Vorwürfe zum Thema Kandidatenaufstellung, die gegen die AfD vorgebracht wurden allgemein weniger werden“

    Nicht die Vorwürfe werden weniger, sondern die Stellungnahmen, weil dazu alles gesagt wurde.

    Zitat: „Keiner der anwesenden Journalisten, konnte bei der Pressekonferenz der AfD, mit seinen Fragen, die Argumente von Prof. Eliker, Herrn Jörg Urban, sowie Dr. Maximilian Krah wiederlegen.“

    Weil sie den Fragen teilweise ausweichen. Ab Minute 28 fragt zum Beispiel Tino Moritz von der Freien Presse, dass es bei der Änderung des Wahlverfahrens nicht darum geht, dass die Änderung erfolgte, sondern dass sie nicht von vorneherein angekündigt wurde. Auf diesen Aspekt gehen weder Hr. Elicker noch Hr. Urban ein. Das mag aber auch daran liegen, dass Hr. Moritz diese Frage m. E. nicht ganz auf den Punkt bringt und dass ein weiterer Journalist neben ihn gleich noch eine zugespitzte Frage hinterherschiebt, und damit den Fokus von Hr. Moritz' Frage wegnimmt.

    Übrigens noch eine Frage an Sie. Sie schrieben vorher: „Wenn zehnmal gesetzlich richtig, man hat hier gegen die AfD etwas unternommen, zu einer vollkommenen falschen Zeit, dass ist das eigentliche Problem und das wird haften bleiben.“

    Angenommen der sächs. Verfassungsgerichtshof der Auffassung des Landeswahlausschusses folgen, wieso wolle Sie dann nicht in Erwägung ziehen, dass der Fehler bei der AfD liegt, sondern woanders?

  • 2
    1
    ralf66
    20.07.2019

    @Pedroleum, muss denn das sein, aus meinen Kommentaren nur Sätze als Zitat zu verwenden, die den Zusammenhang des gesamten Kommentars verwischen. Es könnte zwar sein, dass mein letzter Kommentar etwas missverständlich war, deshalb möchte ich gern noch einmal meine Sichtweise erklären. Ich habe geschrieben, ich äußere mich zu den bisher hier erschienenen Artikeln in der FP zum Wahlproblem AfD nicht juristisch weil ich das nicht kann, ich bin kein Jurist. Ich habe weiter geschrieben, dass es mir aufgefallen ist, dass am Anfang der Berichterstattung zum Thema Wahlproblem AfD, in den Beiträgen der FP, auch in vielen Leserkommentaren massive Vorwürfe gegen die AfD, untermauert mit Argumenten vom sächs. Wahlausschuss und den unterschiedlichsten juristischen Einlassungen geprägt waren und das diese Vorwürfe merklich im Laufe der Zeit abgenommen haben. Viele Vorwürfe gesetzlicher und anderer Art in den Artikeln der FP, in Leserkommentaren, in anderen Medien gegen die AfD gar nicht mehr so eindringlich vorgebracht werden, dass habe ich so für mich festgestellt und darauf in meinen Kommentaren nur hingewiesen, indem ich Beispiele gebracht habe, warum das so sein könnte. Jetzt frage ich sie einmal, warum viele Vorwürfe zum Thema Kandidatenaufstellung, die gegen die AfD vorgebracht wurden allgemein weniger werden, man hört nichts mehr vom Landeswahlausschuss, eine breite Masse an Rechtsgelehrten die sich äußern könnten gibt es nicht und die sich zum Fall äußer, die machen das überaus vorsichtig, so mein Eindruck. Keiner der anwesenden Journalisten, konnte bei der Pressekonferenz der AfD, mit seinen Fragen, die Argumente von Prof. Eliker, Herrn Jörg Urban, sowie Dr. Maximilian Krah wiederlegen. Ob das am Ende alles richtig ist was ich hier so sehe und höre weiß ich nicht, aber worauf stützen denn sie sich, ob ihre Sicht der Dinge mit ihren Argumenten am Ende richtig ist, etwa nur auf den Landeswahlausschuss, die Medien, auf alle Meinungen die gegen die AfD argumentieren?

  • 4
    3
    gelöschter Nutzer
    20.07.2019

    @ralf66,

    Zitat: „Nein, ich bringe ihnen auch keine Gegenargumente in Form rechtlicher Zusammenhänge, das habe ich übrigens noch in keinem Kommentar zu den einzelnen Artikel die hier in der FP erschienenen sind getan, weil ich selber kein Jurist bin und die Auslegung der Gesetze nicht einschätzen kann, ob das richtig ist oder nicht.“

    Worauf stützen Sie dann Ihre Behauptung, dass „die Gründe, dass die AfD überhaupt etwas falsch gemacht hat immer weniger werden“?

  • 1
    3
    OlafF
    19.07.2019

    Die Frage, ob es legitim ist, dass die Kandidaten an zwei verschiedenen Terminen und durch aufeinanderfolgende Parteitage unter Leitung zweier Versammlungsleiter aufgestellt wurden, wird nun geklärt...
    Die Sorge, dass der Wechsel des Wahlverfahrens hin zur Listenwahl (incl. der Mehrheitswahl der Listenplätze) undemokratisch sei, mutet ziemlich lächerlich an. Haben doch die Parteien selbst, die Möglichkeit über deren Wahl zu entscheiden, und die Mitglieder jederzeit die Möglichkeit gehabt,gegen das Wahlverfahren Einwende zu äußern.Somit hat die Pressekonferenz der AFD maßgeblich dazu beigetragen die Einwände des Wahlvorstandes abzuwehren. Einzig das Argument der „Formstrenge“ konnte nicht widerlegt werden.

    Auch wenn die Verfassungsrechtler die Entscheidung des Wahlvorstandes unterstützen sollten, die Aussicht, dass eine Partei, welche in Umfragen prognostisch die meisten Stimmen erzielen könnte, am Ende in einer Volksvertretung unterrepräsentiert sein könnte, weckt nicht gerade Vertrauen in die Demokratie. Aber es würde diejenigen in der Gesellschaft bestärken, für die Chancengleichheit nur dann gilt, wenn sie der eigenen Sache dient.

  • 3
    5
    ralf66
    19.07.2019

    @Blackadder, dann haben sie sich bis jetzt nur mit den Vorwürfen die gegen die AfD gehen beschäftigt, aber in keinster Weise noch nicht mit den Erkenntnissen die diese Vorwürfe wahrscheinlich entkräften werden.

  • 2
    4
    ralf66
    19.07.2019

    @Pedroleum, wer sind sie denn, dass sie von einem Rechtsgelehrten etwas entkräften können? Nein, ich bringe ihnen auch keine Gegenargumente in Form rechtlicher Zusammenhänge, das habe ich übrigens noch in keinem Kommentar zu den einzelnen Artikel die hier in der FP erschienenen sind getan, weil ich selber kein Jurist bin und die Auslegung der Gesetze nicht einschätzen kann, ob das richtig ist oder nicht. Was ich gemacht habe, ich habe mir bisher alles was zum Thema Wahlproblem AfD Sachsen hier in der FP und die Leserkommentare zum Beispiel die von ihnen durchgelesen. Alle Artikel und die dazugehörigen Leserkommentare waren von Anfang an wo dieses Thema aufkam, voll gespickt mit Paragraphen vom Wahlgesetz, juristischen Einlassungen aller Art und Güte gegen die AfD, diese Vorwürfe oder gesetzlichen Regelverstöße, die die AfD gemacht haben soll, haben von Tag zu Tag bis heute durch verschiedene neue Erkenntnisse, wie zum Beispiel die Pressekonferen der AfD immer mehr abgenommen und dazu habe ich meine Kommentare abgegeben, es gibt wahrscheinlich schon gar nichts mehr, was man in Bezug auf auf das Wahlproblem der AfD anlasten kann. Eine weitere Juristin Sophie Schönberger Professorin in Düsseldorf u.a. für Parteirecht und ihr Mann Prof. Christoph Schönberger Lehrstuhl an der Uni in Konstanz Mitglied der Vereinigung deutscher Staatsrechtler und bis 2018 Vorsitzender der Vereinigung für Verfassungsgeschichte kommen auch zu einer anderen Ansicht wie sie Pedroleum.
    Übrigens die Pressekonferenz geht 1:21:19, vollständig anschauen lohnt, weil dann viele Fragen der Journalisten kommen, die dort beantwortet werden.

  • 4
    4
    gelöschter Nutzer
    19.07.2019

    @ralf66: „merken sie denn nicht selber, dass die Gründe, dass die AfD überhaupt etwas falsch gemacht hat immer weniger werden und ständig wieder neuer Quark hervorgekramt wird.“

    Nein, denn führen Sie keine Gegenargumente an. Und Hr. Elickers Eingangsargument habe ich entkräftet.

    Zitat: „Wer ist denn bitteschön eine Heike Mertens?“

    Steht in dem verlinkten NZZ-Artikel.

  • 5
    6
    gelöschter Nutzer
    19.07.2019

    @ralf66: Mein Gefühl ist eher, dass die Verfehlungen der AfD immer mehr werden.

  • 4
    4
    gelöschter Nutzer
    19.07.2019

    @ralf66 – Und Ihr Gegenargument ist was genau?

  • 5
    3
    ralf66
    19.07.2019

    @Pedroleum, merken sie denn nicht selber, dass die Gründe, dass die AfD überhaupt etwas falsch gemacht hat immer weniger werden und ständig wieder neuer Quark hervorgekramt wird. Wer ist denn bitteschön eine Heike Mertens?

  • 3
    4
    gelöschter Nutzer
    19.07.2019

    @ralf66, ich habe mir zwar nicht das gesamte Video angeschaut, da es über eine Stunde meiner kostbaren Lebenszeit in Anspruch nehmen würde. Daher hier nur meine Anmerkung zum ersten Einwand von Hr. Elicker, der am Kern des Problems vorbeigeht.

    Ich wiederhole mich zwar, aber noch einmal für Sie, diesmal mit Verweis auf eine Parteienrechtlerin: Die Juristin Heike Mertens sagte der NZZ zu diesem Thema: „Falls die Partei den Teilnehmern dieses Verfahren nicht frist- und satzungsgemäss angekündigt hat, wäre das keine Lappalie, sondern ein gravierender Verstoss gegen das Wahlrecht“ (vgl. https://www.nzz.ch/international/afd-wahlliste-in-sachsen-juristen-streiten-ueber-kuerzung-ld.1494762 ).

    Wie ich unten im ersten Kommentar angeführt habe, ist diese Ankündigung eben nicht frist- und satzungsgemäß erfolgt, sondern im Laufe des Verfahren. Bei der Linken, die Hr. Elicker als Gegenbeispiel anführt, ist diese Ankündigung bzw. der Beschluss vor Beginn des Wahlverfahrens erfolgt (https://twitter.com/i/web/status/1149639991946911744 ).

  • 5
    4
    ralf66
    18.07.2019

    Vielleicht schaut sich hier einmal einer die Pressekonferenz der AfD vom 12. Juli 2019 an, wo der Staatsrechtler Prof. Dr. Michael Eliker mal richtig Licht ins dunkle bringt, er äußert sich dort auch zu den Aussagen anderer Staatsrechtler, die bisher von der Zahl her sich zu diesem Fall ganz ganz wenig geäußert haben, mit Eliker sind es glaube ich 4 gewesen, wobei es den Aussagen nach 3:1 für die AfD steht. Wird interessant @Pedroleum und Hankman.

  • 5
    4
    ralf66
    18.07.2019

    @Pedroleum, sie haben den wichtigsten Satz indem sie mich zitiert haben weggelassen, ich habe weiter geschrieben: ''Wenn 10 mal gesetzlich richtig, man hat hier etwas gegen die AfD unternommen, zu einer vollkommenen falschen Zeit, dass ist das eigentliche Problem und das wird haften bleiben.'' Ich bin ein parteiloser Bürger und wissen sie, was ich hier in diesem oder auch im letzten Kommentar geschrieben habe, ist nicht nur meine Spekulation oder die der AfD, sondern überhaupt keine Spekulation, so denken mittlerweile sehr viele Bürger dieses Landes und nicht nur die, sondern eine ganz breite Schicht im Land!
    Die im letzten Kommentar von ihnen benannten ''schweren'' Fehler der AfD wie z. B. ungeschicktes Verhalten mehr will ich gar nicht aufführen, werden hoffentlich nicht dazu reichen die AfD-Klage abzuweißen, jedenfalls die Argumente gegen die AfD werden dünner. Wenn ich mir das Interview von dem Verfassungsrechtler Rozek durchlese, auf Hinweis ihres Link's habe ich das getan, so eindeutig für den Landeswahlausschuss, wie sie es herauslesen Pedroleum, legt sich dieser Herr Rozek nicht fest, so dass man sagen könnte der Landeswahlausschuss hat rechtlich wasserdicht gehandelt, er hätte keine Willkürentscheidung getroffen sagt Rozek aber rechtlich gesehen ist hier keine vollständige Entlastung zu erkennen.

  • 5
    7
    gelöschter Nutzer
    18.07.2019

    @ralf66

    Zitat: „diese Aktion gegen die AfD jetzt vor den Wahlen, wo prognostiziert wird, dass die AfD gut abschneiden könnte, da beißt die Maus keinen Faden ab, wird immer den Eindruck erwecken, dass man die AfD damit schwächen wollte, selbst der Verfassungsgerichtsbeschluss, wenn die AfD Klage abgewiesen wird oder ähnliches, wird und kann diesen Eindruck nicht aus der Welt schaffen.“

    Das ist Spekulation Ihrerseits und seitens der AfD, für die es keine Anhaltspunkte gibt. Fakt ist, dass die AfD „ungeschickt verhalten und die zumutbare Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten vernachlässigt hat“, wie es der Verfassungsrechtler Rozek ausdrückte, der den Wahlausschuss übrigens bescheinigt, keine Willkürentscheidung getroffen zu haben (vgl. https://www.mdr.de/sachsen/politik/wahlen/landtagswahl/interview-verfassungsrechtler-rozek-landeswahlausschuss-afd-liste100.html).

    Überdies sind der AfD in der Angelegenheit nicht nur inhaltliche Fehler anzulasten, sondern auch die Tatsache, dass sie die Unterlagen wenige Tage vor der Frist eingereicht hat, obwohl die Versammlungen drei Monate zurücklagen. Da blieb auch keine Zeit mehr, diese Fehler auszuräumen.

    Diese eigenen Säumnisse nun auch noch zu instrumentalisieren ist schäbig und infam.

    Selbst wenn man die Geschichte mit der Wahl zum Bundestagsvizepräsidenten als unfair ansehen sollte, so hinkt dieser Vergleich, da bei diesem Prozedere im Bundestag nirgends gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen wurde – wie Sie selbst einräumen.

  • 8
    4
    ralf66
    18.07.2019

    @Pedroleum, sie mühen sich hier ab, dass es nach Gesetz bei der AfD fair zugehen muss, schreiben von Chancengleichheit u.s.w., dass hat hier so ähnlich schon mal wer geschrieben, mag ja alles richtig sein, aber diese Aktion gegen die AfD jetzt vor den Wahlen, wo prognostiziert wird, dass die AfD gut abschneiden könnte, da beißt die Maus keinen Faden ab, wird immer den Eindruck erwecken, dass man die AfD damit schwächen wollte, selbst der Verfassungsgerichtsbeschluss, wenn die AfD Klage abgewiesen wird oder ähnliches, wird und kann diesen Eindruck nicht aus der Welt schaffen. Wenn zehnmal gesetzlich richtig, man hat hier gegen die AfD etwas unternommen, zu einer vollkommenen falschen Zeit, dass ist das eigentliche Problem und das wird haften bleiben. Übrigens, ein Wort zu Fairness und Chancengleichheit, die AfD versucht seit zwei Jahren im Bundestag einen Bundestagsvizepräsidenten/in zu etablieren, Kandidaten/in die hierzu aufgestellt waren konnten durch die Stimmenverweigerung der Altparteien nicht gewählt werden, gesetzlich mag das so richtig sein, was das für einen Eindruck erweckt brauch man nicht zu diskutieren, aber mit Fairness und Chancengleichheit auf der sie hier pochen hat das nichts zu tun.

  • 6
    6
    gelöschter Nutzer
    17.07.2019

    @thombo01 – Welches Gesetz ist Ihrer Meinung nach „nicht nachvollziehbar“?

    Der formale Charakter der Kandidatenaufstellung wird nicht aus Schikane oder Freude über Formalitäten verlangt, sondern um gem. Art. 21 Satz 3 GG „demokratische Grundsätze“ einzuhalten.

    Und wenn Parteivorstände zwei Versammlungen mit unterschiedlichem Personal einberufen könnten, wären Manipulationen Tür und Tor geöffnet. Wenn z. B. ein Vorstand beispielsweise bei der Aufstellungsversammlung merkt, dass seine Vorschläge nicht durchkommen, könnte er einfach eine zweite Aufstellungsversammlung mit anderen Delegierten einberufen.

    Dasselbe trifft auf den zweiten Einwand zu: Dass Verfahrensänderungen von vornherein feststehen müssen, dient dazu, dem demokratischen Grundsatz der Chancengleichheit sicherzustellen, denn andernfalls könnten die Verantwortlichen beispielsweise mit im Verfahren beschließen, die Redezeit zu verkürzen. Fänden Sie das fair?

  • 6
    3
    ralf66
    17.07.2019

    @SimpleMan, keinesfalls SimpleMan, aber entscheiden tut jetzt in dem Fall nicht mehr der Landeswahlausschuss, den man hier ständig wieder zitiert, entscheiden tut ab sofort das Verfassungsgericht in Leipzig, dass ist der neuste Sachstand und da muss man abwarten was dabei rauskommt, dann kann weiter gemeckert werden weiter nichts.

  • 5
    7
    gelöschter Nutzer
    17.07.2019

    Distel...: Ich stehe nicht mit der "Demokratie" auf Kriegsfuss sondern mit nicht nachvollziehbaren Gesetzen.

  • 6
    8
    gelöschter Nutzer
    17.07.2019

    @th: Der Landeswahlausschuss hat sich am Sächsischen Wahlgesetz orientiert - zu finden hier: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2876-Saechsisches-Wahlgesetz
    Das ist verbindlich für alle Wahlen in Sachsen.
    Wer mit der Demokratie auf Kriegsfuß steht, kann das schon mal sinnlos finden.

  • 5
    10
    gelöschter Nutzer
    17.07.2019

    Und wer legt solche sinnlosen Bestimmungen fest? Gibt es nichts wichtigeres über was man sich wirklich Gedanken machen sollte als ob eine Wahl an 2 oder einem Tag stattfindet?

  • 10
    7
    SimpleMan
    17.07.2019

    @ralf66 War Ihnen der Kommentar @Pedroleum von zu sachlich? Er enthielt keine eigene Bewertung, sondern gab nur den jetzigen Sachstand wieder.

  • 12
    12
    gelöschter Nutzer
    17.07.2019

    @ralf66 – Ich wurstel nicht herum, sondern habe lediglich die Gründe ergänzt, mit denen der Wahlausschuss seine Entscheidung begründet hat.

  • 10
    13
    Hankman
    17.07.2019

    @ralf66: Und sonst so ...?

  • 13
    13
    ralf66
    17.07.2019

    @Hankman und Pedroleum, hier im Artikel steht aber auch:''Unter den sich bisher zum Fall äußernden Rechtsprofessoren ist die Interpretation der gesetzlichen Vorgaben durch den Landeswahlausschuss umstritten.''
    Also warten sie's doch einfach mal ab, was am 25.07.2019 vor dem Verfassungsgericht in Leipzig rauskommt, statt weiter hier selber juristisch rumzuwursteln.

  • 17
    10
    Hankman
    17.07.2019

    @Petroleum: Interessanter Aspekt, danke. Und ein weiterer Kritikpunkt war, dass beim zweiten Termin auch eine neue Versammlungsleitung eingesetzt wurde. Es war also keine auf zwei Termine aufgeteilte einheitliche Aufstellungsversammlung mit gleichen Chancen für alle Kandidaten - sondern es gab zwei separate Veranstaltungen. Interessant ist nun die Frage, ob die geltenden Regeln tatsächlich so streng zu interpretieren sind, wie es der Landeswahlausschuss getan hat. Oder ob es einen Spielraum gibt, bei dem beide Augen zugedrückt werden können.

    Dass die AfD aber von vornherein den Anspruch erhebt, dass man gefälligst ihr umstrittenes Verfahren kritiklos durchzuwinken habe und sich andererseits der Beteiligung an einer "Weltverschwörung" verdächtig mache, halte ich für arrogant und dämlich. Immerhin ist es gut, dass das Verfassungsgericht noch vor der Wahl entscheiden und Klarheit schaffen will. Im Idealfall gibt es auch gleich noch Hinweise für die Änderung des Wahlrechts: Denn dass man bestimmte Entscheidungen erst nach der Wahl anfechten kann, ist problematisch.

  • 13
    10
    gelöschter Nutzer
    17.07.2019

    Zitat: „Die AfD hatte ihre Landesliste an zwei verschiedenen Wochenenden aufgestellt. Der Landeswahlausschuss meldete Zweifel an, ob es sich dabei um eine ,einheitlich zu wertende Aufstellungsversammlung‘ gehandelt habe.“

    Das war einer von zwei Gründen. Der andere ist, dass das Wahlverfahren während der 2. Aufstellungsversammlung geändert wurde und somit nicht frist- und satzungsgemäß erfolgte. Laut § 7 Abs. 2 der AfD-Bundeswahlordnung hätte der Beschluss nämlich „vor dem Beginn der Wahlen“ gefasst werden müssen.