Noch gibt es offene Fragen zum Hauseinsturz in Görlitz, der drei Menschen das Leben kostete. (Archivbild)
Noch gibt es offene Fragen zum Hauseinsturz in Görlitz, der drei Menschen das Leben kostete. (Archivbild) Bild: Sebastian Kahnert/dpa
Sachsen
AfD fordert Aufklärung zum Hauseinsturz in Görlitz

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Drei Tote, zwei Verdächtige, viele offene Fragen: Die AfD verlangt Aufklärung zu Informationslücken beim Hauseinsturz in Görlitz. Warum haben die Behörden nicht eher über Tatverdächtige informiert?

Dresden.

Die AfD im Sächsischen Landtag fordert Aufklärung zur Informationspolitik nach dem Hauseinsturz mit drei Toten in Görlitz. Hintergrund ist ein Bericht der "Bild"-Zeitung, wonach die Behörden bereits zehn Tage vor der Oberbürgermeisterwahl Hinweise auf die beiden Tatverdächtigen hatten.

"Wir verlangen im Rechts- und im Innenausschuss eine vollständige Aufklärung aller Merkwürdigkeiten in diesem Fall. Unklar ist mir zum Beispiel, wann das sächsische Justizministerium informiert wurde. Unklar ist, ob der CDU-Kandidat Octavian Ursu bereits vor der Wahl erfahren hatte, dass die Behörden einen Afghanen und einen Polen verdächtigen", betonte der Abgeordnete Sebastian Wippel. Er war Ursu im zweiten Wahlgang am 31. Mai unterlegen. 

Staatsanwaltschaft verweist auf Persönlichkeitsrechte 

Bei dem Unglück waren am 18. Mai zwei junge Frauen aus Rumänien und ein Deutsch-Bulgare ums Leben gekommen. Die beiden Tatverdächtigen im Alter von 27 und 33 Jahren sollen Gasleitungen in dem Gebäude beschädigt beziehungsweise manipuliert haben. Gegen sie wird wegen des Verdachts des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion mit Todesfolge in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung ermittelt. Einer der Verdächtigen sitzt seit dem 21. Mai in Untersuchungshaft, der andere seit dem 29. Mai.

Nach Angaben der Zeitung lagen bereits zuvor Hinweise auf Tatverdächtige vor. Polizei und Staatsanwaltschaft bestätigten diese jedoch nicht. Offiziell informiert wurde erst am vergangenen Sonntag. Die "Bild"-Zeitung zitierte die Staatsanwaltschaft mit dem Satz: "Mit Blick auf die Persönlichkeitsrechte der Tatverdächtigen war eine frühere Veröffentlichung von Details der bisherigen Ermittlungen nicht zu rechtfertigen." (dpa)

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