Sachsen
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Eine Fachanwältin für Arbeitsrecht sagt: Nein. Doch wer im Pflegebereich trotzdem von Freistellung durch den Arbeitgeber betroffen ist, muss selbst dagegen klagen. Der Pflegeheimbetreiber Alloheim bleibt bei seiner Linie - zum Schutz der Bewohner.
Zeit zum Impfen gab es genug - mehr als drei Monate, seit Bundestag und Bundesrat die einrichtungsbezogene Impfpflicht zum Schutz vor dem Sars-CoV-2-Virus beschlossen hatten. Doch bei den meisten ungeimpften Mitarbeitern im Pflegebereich war es wohl nicht der Zeitfaktor, der ihre Impfung verhinderte.
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