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Auch Mieter aus der Region beschweren sich bei der Verbraucherzentrale Sachsen immer mal wieder über zu aggressive Werber an der Haustür.
Auch Mieter aus der Region beschweren sich bei der Verbraucherzentrale Sachsen immer mal wieder über zu aggressive Werber an der Haustür. Bild: Symbolfoto: Funke Foto Services/Imago
Sachsen
Auch in Sachsen zu aggressiv an der Haustür geworben: Großvermieter sperrt Telekom-Vertreter aus

Vertriebspartner der Telekom sollen Mieterinnen und Mieter in Sachsen an der Haustür bedrängt haben. Der Großvermieter Deutsche Wohnen reagiert mit einem Hausverbot. Auch aus der Region gibt es Beschwerden.

Chemnitz.

Das Unternehmen Deutsche Wohnen hat Werbern der Telekom in Hunderten Gebäuden unter anderem in Sachsen ein Hauverbot erteilt – weil sie Mieter an der Haustür gedrängt haben sollen, einen neuen Glasfaservertrag abzuschließen. Als Grund nannte der Großvermieter gegenüber der „Welt“ vermehrte Beschwerden über „aggressive Vertriebsaktivitäten“. Demnach ist mit Aushängen in den entsprechenden Mietshäusern darüber informiert worden. Ein Sprecher des Unternehmens Deutsche Wohnen, das mehrheitlich dem börsennotierten Konzern Vonovia gehört, bestätigte der Zeitung: „Bei uns waren Mieterinnen und Mieter von rund 130.000 Wohnungen in Magdeburg, Dresden und Berlin in den Beständen der Deutsche Wohnen betroffen.“ Das Unternehmen wolle seine Mieterinnen und Mieter bestmöglich schützen.

Bericht: Telekom räumt Fehlverhalten eines Vertriebspartners ein

Das Hausverbot ist demnach schon im Februar ausgesprochen worden. Offenbar sollen Werber der Telekom mit Falschaussagen Mieter an der Haustür zu einem Vertragsabschluss gedrängt haben. „Vonovia legt völlig zu Recht Wert darauf, dass der Vertrieb in den Vonovia-Liegenschaften gemäß dem Haustürkodex stattfindet, ohne Mieterinnen und Mieter unter Druck zu setzen“, zitiert die „Welt“ eine Telekom-Sprecherin. „Dort, wo unser Vertriebspartner Ranger in der Vergangenheit in den Liegenschaften der Vonovia nicht regelkonform gearbeitet hat, ist das Haustürgeschäft auch temporär ausgesetzt.“ Hier sei es zu Fehlverhalten der Mitarbeiter gekommen. Es werde weitere Gespräche mit der Deutschen Wohnen geben. Eine Anfrage der „Freien Presse“ dazu hat die Telekom bislang unbeantwortet gelassen.

Verbraucherzentrale Sachsen: Einfach Fuß in die Tür gestellt

Auch bei der sächsischen Verbraucherzentrale gehen immer mal wieder Beschwerden über aggressive Werbung an der Haustür ein. „Teils über Vertriebspartner der Telekom, teils über andere Anbieter“, wie Referentin Micaela Schwanenberg auf Anfrage der „Freien Presse“ erklärt. Zuletzt habe es Beanstandungen aus Auerbach, Dresden und Leipzig gegeben. „In Leipzig etwa hat der Vertreter den Fuß in die Tür gestellt, als der Kunde das Gespräch beenden wollte“, berichtet Schwanenberg. „Es wird auch regelrecht Sturm geklingelt.“ Einmal habe der Vertreter sogar Kinder überreden wollen, ihn in die Wohnung zu lassen. Oft werde auch gelogen, zum Beispiel dass der Kunde bald kein Telefon und kein Internet mehr hätte, wenn er jetzt nicht diesen neuen Vertrag unterschreibe. „Meist werden irgendwelche Schreckgespenster an die Wand gemalt“, sagt Micaela Schwanenberg.

Verbraucherschützer: Ausweis zeigen lassen

Die Verbraucherzentrale Sachsen empfiehlt, niemanden in die Wohnung zu lassen. Vom Vertriebsmitarbeiter sollten sich die Verbraucher zudem an der Haustür den Ausweis zeigen lassen. „Da hat man einen Anspruch darauf“, sagt Micaela Schwanenberg. „Es gibt auch keine Unhöflichkeit, wenn ein Vertreter an der Haustür versucht, Druck aufzubauen. Sie sollten das Gespräch dann einfach beenden und die Tür schließen.“

So kommen Kunden aus übereilten Verträgen raus

Generell rät die Verbraucherzentrale von voreiligen Vertragsabschlüssen direkt an der Haustür ab. Wenn das Kind aber schon in den Brunnen gefallen ist, müssen Fristen beachtet werden. „Bei Haustürgeschäften gilt das gesetzliche 14-tägige Widerrufsrecht“, erklärt Micaela Schwanenberg. „Darauf muss ich auch vom Anbieter ordentlich hingewiesen werden. Wenn er das nicht macht, verlängert sich meine Widerrufsfrist auf ein Jahr und 14 Tage.“ (juerg)

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