Der Syrer, der im Verdacht steht, am Samstag in der Berliner U-Bahn einen Fahrgast erstochen zu haben, hätte eigentlich zu diesem Zeitpunkt schon im Gefängnis sitzen sollen. Die Staatsanwaltschaft Chemnitz hatte nach eigenen Angaben gegen den Syrer in Berlin einen Sicherungshaftbefehl beantragt. Das berichtet der MDR.
Der 43-Jährige war Recherchen des MDR zufolge im März 2023 vom Landgericht Chemnitz zu einer Haftstrafe von zwei Jahren mit Bewährung verurteilt worden. Die Tatvorwürfe lauteten: demnach gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte und Beleidigung. Er hatte dem Bericht zufolge im Februar 2022 seiner Schwester mit einem Küchenmesser in den Oberschenkel gestochen. „Die Frau erlitt dabei eine vier Zentimeter tiefe und acht Zentimeter lange Schnittwunde“, so der MDR. „Bei der darauffolgenden Festnahme wehrte sich der Mann heftig und verletzte einen Polizisten. Nach dem Gerichtsprozess zog der Verurteilte laut Staatsanwaltschaft Chemnitz nach Berlin um.“
Gegen Bewährungsauflagen verstoßen
Auch während seiner Bewährungszeit in Berlin wurde der Mann laut MDR aber mehrfach straffällig. Deswegen verurteilte ihn das Amtsgericht Tiergarten zu einer Geldstrafe. Außerdem habe er seine Arbeitsauflagen für die Bewährungsstrafe nicht erfüllt. „Aus diesem Grund beantragte die Staatsanwaltschaft Chemnitz beim zuständigen Landgericht Berlin im März 2025 den Erlass eines Sicherungshaftbefehls und den Widerruf der Strafaussetzung“, schreibt der MDR. Darüber hatte zuerst das Internetportal der Berliner Zeitung berichtet.
Behörde konnte Beschuldigten nicht finden
Eine Sprecherin des Berliner Gerichts wird mit den Worten zitiert, dass der Antrag aus Sachsen am 18. März 2025 eingegangen sein. Der Verurteilte war demnach aber unter seiner Berliner Anschrift nicht auffindbar. Weil deswegen weitere Ermittlungen zum Aufenthaltsort nötig gewesen seien, sei noch keine Entscheidung erfolgt, heißt es in dem Bericht.
Aufenthaltserlaubnis bis Oktober dieses Jahres
Der Syrer besaß laut MDR-Recherchen einen Aufenthaltstitel mit Aufenthaltserlaubnis bis zum 12. Oktober 2025. Laut Innenverwaltung hatte ihn demnach das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2016 als Flüchtling anerkannt und ihm den Aufenthalt aus humanitären Gründen gewährt.
Nach dem Angriff mit dem Messer wurde der Mann wenig später draußen auf der Straße mindestens dreimal von einem Polizisten getroffen, der von seiner Dienstwaffe Gebrauch gemacht hatte, wie es hieß. Der 43-Jährige wurde in ein Krankenhaus gebracht, wo er am Sonntagmorgen trotz Notoperation starb. (juerg)