Sachsen
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Der Syrer, der im Verdacht steht, am Samstag in der Berliner U-Bahn einen Fahrgast erstochen zu haben, hätte eigentlich zu diesem Zeitpunkt schon im Gefängnis sitzen sollen. Die Staatsanwaltschaft Chemnitz hatte nach eigenen Angaben gegen den Syrer in Berlin einen Sicherungshaftbefehl beantragt. Das berichtet der MDR.
Der 43-Jährige war Recherchen des MDR zufolge im März 2023 vom Landgericht Chemnitz zu einer Haftstrafe von zwei Jahren mit Bewährung verurteilt worden. Die Tatvorwürfe lauteten: demnach gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte und Beleidigung. Er hatte dem Bericht zufolge im Februar 2022...
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