Wie hier am Lehnriff ist das Boofen - also das Übernachten im Freien ohne Zelt - jetzt dauerhaft vom 1. Februar bis zum 15. Juni auch an den offiziell ausgewiesen Stellen im Nationalpark Sächsische Schweiz verboten worden.
Wie hier am Lehnriff ist das Boofen - also das Übernachten im Freien ohne Zelt - jetzt dauerhaft vom 1. Februar bis zum 15. Juni auch an den offiziell ausgewiesen Stellen im Nationalpark Sächsische Schweiz verboten worden. Bild: DAV Sachsen
Sachsen
Boofen in der Sächsischen Schweiz: Kletterer kämpfen gegen Übernachtungsverbot

Das Umweltministerium hat das zeitweise Verbot für Freiübernachtungen im Nationalpark Sächsische Schweiz auf Dauer verlängert. Kletterer wollen das so aber nicht hinnehmen.

Bad Schandau.

Mehr als drei Millionen Gäste strömen jährlich in den Nationalpark Sächsische Schweiz, um die Natur und die einzigartige Landschaft des Elbsandsteingebirges zu erleben. Dank der Posts auf Instagram, Facebook & Co. werden es von Jahr zu Jahr mehr. Doch dieser Ansturm gefährdet die Tier- und Pflanzenwelt, zumal sich immer wieder Leute nicht an die Verhaltensregeln halten.

Das sächsische Umweltministerium hat deshalb jetzt per Verordnung auf Dauer geregelt, ob und wann Kletterer und Bergsteiger in der Sächsischen Schweiz boofen - sächsisch für das Übernachten im Freien - dürfen, weil eine entsprechende Übergangsregelung Ende 2025 ausgelaufen ist.

Besucher werden auf Schildern in den offiziellen Freiübernachtungsstellen über den Sperrzeitraum informiert.
Besucher werden auf Schildern in den offiziellen Freiübernachtungsstellen über den Sperrzeitraum informiert. Bild: Hanspeter Mayr/Nationalpark Sächsische Schweiz

Boofen jetzt dauerhaft vom 1. Februar bis 15. Juni verboten

Wildes Campen ist im Nationalpark demnach weiterhin grundsätzlich verboten. Zudem ist jetzt aber durch eine Änderung des Pflege- und Entwicklungsplans auch das Boofen vom 1. Februar bis 15. Juni dauerhaft nicht mehr im Nationalpark gestattet. Außerhalb dieses Zeitraums ist das Übernachten im Freien ohne Zelt außerdem nur an einer der 58 offiziellen Freiübernachtungsstellen erlaubt – und zwar nicht für alle Parkbesucher, sondern nur für Kletterer und Bergsteiger.

Die zeitweise Sperrung des Nationalparks fürs Boofen hatte das Umweltministerium 2022 mit Populationsrückgängen bei den Wanderfalken, Uhus und Schwarzstörchen, aber auch mit vermehrten Bränden begründet, die Übernachtende ausgelöst hatten. Da die in den letzten drei Jahren geltende Übergangsregelung zu einer spürbaren Abnahme der Freiübernachtungen und somit zu einer Beruhigung im Gebiet geführt habe, sei dieses zeitweise Verbot nun verstetigt worden, so Sachsens Umweltminister Georg-Ludwig von Breitenbuch (CDU). Zusätzlich sei geplant, die Öffentlichkeitsarbeit und die Präsenz der Nationalparkwacht jetzt weiter auszubauen.

Bergsteigerbund: Durchdachten Kompromissvorschlag vom Tisch gefegt

Kletterer und Bergsteiger wollen dieses Dauer-Verbot so aber nicht hinnehmen. Der Sächsische Bergsteigerbund ist verärgert, dass „das Umweltministerium erstmals in 36 Jahren die Zusammenarbeit aufgekündigt hat, indem es einen durchdachten Kompromissvorschlag vom Tisch fegt“, wie Vorstand Michael Scharnweber sagt. „Das Dauer-Verbot löst aus unserer Sicht die Probleme nicht“, erklärt auch Ludwig Trojok, Landeschef des Deutschen Alpenvereins (DAV), auf Anfrage der „Freien Presse“. „Die vielen Posts in den sozialen Medien, wie toll es in der Sächsischen Schweiz ist, haben nämlich dazu geführt, dass wir da draußen jetzt ganz viele Menschen haben, die gar keine Ahnung haben, wie man sich im Nationalpark verhalten muss.“ Die Folge: Neben dem Fäkalien- und Erosionsproblem ist auch die Anzahl derer gewachsen, die Feuer machen, mit lauter Musik die nächtliche Ruhe in der Natur stören, Müll hinterlassen und nicht die zugelassenen Boofen nutzen, sondern mit Schlafsäcken oder Hängematten illegal im gesamten Nationalpark übernachten.

Jahresticket nach Online-Schulung vorgeschlagen

Der Landesverband des DAV und dessen Dresdner Sektion hatten sich deshalb für Schulungen ausgesprochen. Wer diese erfolgreich abschließt, hätte dann ein Ticket erhalten, das ihm das Boofen ganzjährig erlaubt hätte. „In den Schulungen hätten wir vermittelt, wie man sich im Nationalpark richtig verhält“, erklärt Trojok. „Das hätten wir online machen können - und am Ende hätten die Teilnehmer eine Art Stempel erhalten. Das wäre nicht nur leicht zu kontrollieren gewesen, das war mit der Nationalparkverwaltung auch so abgestimmt.“

Aplpenverein: Begründung nicht nachvollziehbar

Das Umweltministerium hat dieses „Jahresticket auf Schulungsbasis“ nach „eingehender Prüfung“ aber abgelehnt – mit Verweis auf den Tier- und Umweltschutz. DAV-Landeschef Trojok hält diese Begründung indes für „an den Haaren herbeigezogen“. Welchen Einfluss das Boofen genau auf Flora und Fauna hat, ist nämlich wissenschaftlich offenbar schwer nachweisbar.

So habe zum Beispiel eine Analyse der Wanderfalkenpopulation der letzten zehn Jahre ergeben, dass Gebiete mit zugelassenen Boofen zu den erfolgreichsten Brutrevieren in der Sächsischen Schweiz zählen, so eine erste Bilanz. Weiter heißt es darin: „Es konnte kein unmittelbarer Zusammenhang des temporären Boofverbots mit den sehr guten Wanderfalken-Brutzahlen in den letzten beiden Jahren festgestellt werden. Nach intensiver Diskussion wurde festgestellt, dass es auch langfristig nicht möglich ist, die Entwicklung der Felsbrüter speziell in Hinblick auf Boofregelungen auszuwerten, da eine Vielzahl anderer Ursachen wie zum Beispiel natürliche Fressfeinde und das Wetter den Bruterfolg der Felsbrüter signifikant beeinflussen können.“

Wierspruch eingelegt

Der DAV hat deshalb jetzt Widerspruch gegen die dauerhaften Einschränkungen fürs Boofen beim Umweltministerium eingelegt. „Wir warten nun den Bescheid ab“, sagt Landeschef Trojok. „Aber notfalls werden wir gegen dagegen klagen.“ (juerg)

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