Sachsen
Der Bundesrat hat am Freitag das neue Wind-an-Land-Gesetz gebilligt. Das sieht vor, dass bis spätestens 2032 zwei Prozent der sächsischen Landesflächen für Windenergie zur Verfügung stehen. Mit den derzeit im Freistaat bestehenden Restriktionen ist das aber nicht zu schaffen.
Die Bundesregierung hat den Druck auf die Bundesländer bei der Energiewende erhöht: Die Länder werden nun per Gesetz verpflichtet, ausreichend Flächen für den Ausbau der Windkraft bereit zu stellen. Der Bundesrat hat am Freitag die entsprechende Vorlage gebilligt.
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