Sachsen
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Die aktuell geltenden Maßnahmen wurden bis 18. Juni verlängert - mit wenigen Ausnahmen.
Die sächsische Regierung hat die geltende Corona- Schutzverordnung bis zum 18. Juni verlängert. Bisherige Maßnahmen zum Basisschutz gelten somit im Wesentlichen fort, teilte das Sozialministerium am Dienstag mit.
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