Der Nationalpark Sächsische Schweiz darf ab sofort nachts wieder betreten werden
Die Nationalpark- und Forstverwaltung hatte am Freitag ein nächtliches Betretungsverbot für den Nationalpark Sächsische Schweiz verfügt. Jetzt ist es am Montag nach drei Tagen wieder aufgehoben worden. Das steckt dahinter.
Bad Schandau.Das Betretungsverbot galt vom Freitag bis einschließlich Montagmorgen, den 9. September. Das hatte die Parkverwaltung mitgeteilt. Demnach war es ab sofort untersagt, nachts den Wald des Nationalparks von 21 bis 6 Uhr zu betreten. Das galt auch für alle Waldwege dort. Mit der nächtlichen Waldsperrung sollten laut Parkverwaltung aufgrund der anhaltenden Trockenheit Waldbrände vermieden werden.
Nationalpark Sächsische Schweiz von 21 bis 6 Uhr gesperrt
Die Sperrung erfolgte auf der Grundlage von § 13 Absatz 1 des Sächsischen Waldgesetzes. Fahrlässige Verstöße gegen das Betretungsverbot sind eine Ordnungswidrigkeit. Es drohten Bußgelder bis zu 10.000 €. Am Montag hat die Parkverwaltung nun entschieden, das Verbot wieder aufzuheben. „Wegen der anhaltenden Niederschläge ist das Waldbrandrisiko wieder deutlich gesunken“, sagte ein Sprecher der Parkverwaltung am Montag auf Anfrage der „Freien Presse“. ( juerg)