Sachsen
Dynamo legt Einspruch gegen Sportgerichts-Urteil ein

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Die schweren Ausschreitungen beim Spiel Dresden gegen Hertha werden hart sanktioniert. Dynamo zieht nun vor das DFB-Bundesgericht.

Dresden.

Dynamo Dresden hat fristgerecht Einspruch gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts bezüglich der Sanktionen nach den Ausschreitungen im Zweitliga-Spiel gegen Hertha BSC eingelegt. Im nächsten Schritt wird die Verhandlung am Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes geführt.

"Nach Rücksprache mit den Gremien haben wir uns bewusst für diesen Schritt entschieden. Die Verfahrensweise der Verhandlung in Frankfurt entsprach nicht dem, was wir uns als Verein erhofft hatten. Wir sind zuversichtlich, vor dem DFB-Bundesgericht in einer neuen Verhandlungsrunde eine bessere Möglichkeit zu erhalten, Gehör für unsere Argumente zu finden", sagte Dynamo-Geschäftsführer Stephan Zimmermann in einer Vereinsmitteilung.

Beim 1:0-Sieg der Hertha in Dresden am 4. April war es unter anderem zu massivem Einsatz von Pyrotechnik und im Innenraum zu Ausschreitungen gekommen. Die Polizei musste eingreifen, das Spiel war lange unterbrochen. Zahlreiche Personen wurden verletzt.

Sportgericht folgt Dynamo-Argumentation nicht

Daraufhin wurde die Hertha zu einer Geldstrafe in Höhe von 152.000 Euro verurteilt, Dynamo muss 91.200 Euro zahlen. Zudem werden bei den nächsten beiden Dynamo-Heimspielen die Fans teilweise ausgesperrt. Das zweite Spiel wird dabei allerdings zur Bewährung bis zum Sommer 2027 ausgesetzt. Außerdem müssen beide Teams für kommende Spiele ein gemeinsames Sicherheitskonzept erarbeiten und die Gästekontingente reduzieren. 

Dresden sah den Teilausschluss der Zuschauer als Kollektivstrafe an und hatte dagegen Einspruch erhoben. Die Argumentationen der Sachsen überzeugten das Sportgericht aber nicht. (dpa)

© Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH
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