Sachsen
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Das Oberverwaltungsgericht gibt der Beschwerde des Kultusministeriums statt. Ein Schüler aus Dresden klagt weiter gegen die Kopfnoten.
Kopfnoten sind in sächsischen Zeugnissen zulässig. Das hat das Oberverwaltungsgericht Bautzen entschieden. Es gab damit dem sächsischen Kultusministerium Recht, das gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden vorgegangen war. Im konkreten Fall klagt ein Dresdner Oberschüler auf Entfernung der Kopfnoten aus seinem Zeugnis der...
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