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Chemnitz. Als Soforthilfe für in Not geratene Bürger hat Sachsen 30 Millionen Euro bereitgestellt. Betroffene Bürger wenden sich an ihre Wohnsitzgemeinde. Anträge können bis zum 25. Juni 2013 gestellt werden. Erforderlich ist ein Identitätsnachweis und die Versicherung, dass der selbstgenutzte Wohnraum durch das Hochwasser geschädigt...
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