Sachsen
Im Macheten-Fall gibt es ein erstes Urteil: Einverständnis des Opfers schützt vor Strafe nicht
Der Tätowierer, der einem Neonazi auf dessen Wunsch drei Finger von der linken Hand abtrennte, soll drei Jahre in Haft. Das Opfer, das auf Geld vom Staat schielte, wartet noch auf seinen Prozess. Manche Rechtsplattformen lügen noch immer über die Geschichte.
Die Google-Suchen auf dem Handy des Opfers waren verdächtig. Schon seit Beginn des Monats hatte Alexander W. danach geforscht, wie Amputationsverletzungen richtig zu versorgen seien. Das fanden die Ermittler des Landeskriminalamtes (LKA) heraus, als sie das Smartphone des Opfers untersuchten. Jenes Verstümmelungsopfers, das sie am Tag nach dem...
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