Sachsen
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Ein neues Gesetz soll den Straßenbau entbürokratisieren. Für die Einrichtung neuer Tempo-30-Zonen ist eigentlich der jeweilige Landkreis zuständig. Die Grünen wollen das ändern. Was hält ein Forscher davon?
Wie die Straßen einer Kommune eingestuft werden und welche Geschwindigkeitsbegrenzung dort gilt, könnten bald die Gemeinden selbst entscheiden. Das sieht zumindest ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag vor. Hintergrund ist eine geplante Gesetzesänderung zum Straßenrecht in Sachsen.
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