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Bis Jahresende müssen die Anlagen auf vollbiologische Reinigung umgerüstet sein. Diese Forderung bleibt grundsätzlich bestehen. Wer kann auf Kulanz hoffen?
Sachsens Regierung hat gestern kurz vor Fristablauf eine Härtefallregelung für Kleinkläranlagenbetreiber beschlossen. Danach erhalten Grundstücksbesitzer auch nach dem 31. Dezember 2015 noch eine Förderung für die Umrüstung auf vollbiologischen Betrieb. Allerdings müssen sie nachweisen, dass sie unverschuldet erst 2016 den Umbau...
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