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Das Bündnis für Gemeinschaftsschule meldet Vollzug: Im Herbst muss sich der neue Landtag mit dem Volksantrag befassen.


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11 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

  • 2
    0
    tbaukhage
    20.06.2019

    Ich könnt' wetten, dass unser Landtagspräsident gerad so viele für ungültig erklärt, dass 39.999 übrig bleiben. Wäre ja nicht das erste Mal (siehe Volksantrag "Gemeindegebietsreform 1997"; trotz 56000 eingereichter Unterschriften wurden weniger als 40000 anerkannt).

    Und falls das nicht klappt, wird der Gesetzentwurf des Volksantrags eben vom Landtag einfach abgelehnt:
    1993, Änderung der Verfassung, 55.000 Unterschriften, abgelehnt vom Landtag;
    1994, Änderung Schulgesetz, 190.000 Unterschriften, abgelehnt vom Landtag;
    1997, Änderung der Gemeindeordnung, 115.000 Unterschriften, abgelehnt vom Landtag;
    1999, Änderung Sparkassengesetz, 96.000 Unterschriften, abgelehnt vom Landtag;
    2001, Änderung Schulgesetz, 62.000 Unterschriften, abgelehnt vom Landtag;

    Angenommene Volksanträge gibt es lt. meinem Wissen keinen.

    Wer wundert sich da über das zunehmende Desinteresse der Bevölkerung an Demokratie und die Hinwendung zu rechts-braunen Populisten mit ihren leeren Versprechungen?