Die Justizministerkonferenz will Missbrauch bei der Änderung des Geschlechtseintrags entgegenwirken.
Die Justizministerkonferenz will Missbrauch bei der Änderung des Geschlechtseintrags entgegenwirken. Bild: Marcus Brandt/dpa
Sachsen
Minister: Missbrauch bei Geschlechtsänderungen verhindern

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Ein aktueller Fall sorgt für Diskussion: Warum die Minister strengere Regeln bei der Änderung des Geschlechtseintrags wollen und welche Rolle Standesämter künftig spielen könnten.

Hamburg.

Die Justizministerkonferenz fordert Nachschärfungen beim sogenannten Selbstbestimmungsgesetz. Ein Antrag Sachsens, Sachsen-Anhalts und Thüringens, der Maßnahmen gegen eine missbräuchliche Änderung des Geschlechtseintrags verlangt, fand bei der Frühjahrstagung der Justizministerinnen und -minister in Hamburg eine Mehrheit. 

Standesämter sollen möglichen Missbrauch prüfen

Das Bundesjustizministerium wird darin aufgefordert, umgehend einen Gesetzgebungsvorschlag vorzulegen, der einen verhältnismäßigen, rechtssicheren und entstigmatisierenden Prüfmechanismus für Fälle offenkundigen Missbrauchs des Gesetzes schafft. "Jeder einzelne Missbrauchsfall schwächt das gesetzgeberische Anliegen zum nachhaltigen Schutz der tatsächlich betroffenen Personen und gefährdet den gesellschaftlichen Zusammenhalt", heißt es in dem Beschluss.

Vorgenommen werden soll die Prüfung schon bei Änderung des Geschlechtseintrags von den Standesämtern.

Geschlechtswechsel eines Rechtsextremisten befeuerte Debatte

Zuletzt hatte die Festnahme der verurteilten Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich in Tschechien die Debatte um das Selbstbestimmungsgesetz angefacht. Liebich hatte ihren Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich und den Vornamen von Sven in Marla Svenja ändern lassen. 

2023 war er – damals noch als Mann – unter anderem wegen Volksverhetzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden, hatte die Haft aber nicht angetreten und sich nach Tschechien abgesetzt.

Ernsthaftigkeit der Geschlechtsänderung soll geprüft werden

"Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die gegenwärtige Rechtslage im Einzelfall zu erheblichen praktischen und rechtlichen Unsicherheiten führen kann", heißt es in dem Beschluss.

Insbesondere in geschützten Räumen, "beispielsweise für Frauen und bei der Förderung von Frauen, können Konstellationen auftreten, in denen erhebliche Zweifel an der Ernsthaftigkeit einer Erklärung bestehen oder die Unwahrheit der Erklärung offensichtlich ist". Das geltende Recht stelle hierfür jedoch keine hinreichend klaren Prüf- und Handlungsmaßstäbe bereit. 

In dem Beschluss wird darauf hingewiesen, dass die durch das im November 2024 in Kraft getretene Selbstbestimmungsgesetz für wirklich Betroffene einen "einen wertvollen Beitrag leisten kann, eine rechtliche Anerkennung ihrer geschlechtlichen Identität ohne unnötig stigmatisierende Verwaltungshürden zu erreichen". (dpa)

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