Sie können sich Ihre Nachrichten jetzt auch vorlesen lassen. Klicken Sie dazu einfach auf das Play-Symbol in einem beliebigen Artikel oder fügen Sie den Beitrag über das Plus-Symbol Ihrer persönlichen Wiedergabeliste hinzu und hören Sie ihn später an.
Nach Gerichtsbeschluss: Sächsische Eltern dürfen Grundschulkinder zu Hause lassen
Sie können sich Ihre Nachrichten jetzt auch vorlesen lassen. Klicken Sie dazu einfach auf das Play-Symbol in einem beliebigen Artikel oder fügen Sie den Beitrag über das Plus-Symbol Ihrer persönlichen Wiedergabeliste hinzu und hören Sie ihn später an.
Schulpflicht kann bis 5. Juni auch zu Hause erfüllt werden
Registrieren und testen.
Die Diskussion wurde geschlossen.
Wenn diese Eltern solche Angst um Leib und Leben ihres Sprosses haben, dann sollten sie sich für die Zukunft um einen Privatlehrer* bemühen.
Das Problem ist nicht, dass die Eltern entscheiden dürfen, ob ihr Kind in die Schule geht oder nicht, sondern dass diese Regelung am Sonnabend publik wurde, nachdem die Schulen die Öffnung für alle Kinder wieder organisiert hatten.
Mal sehen, ob es nach Himmelfahrt was Neues gibt....
@Einspruch: Eben nicht, denn dann hätten Sie u.U. gegen die Schulpflicht verstoßen & evtl. Bußgelder dafür riskiert. Wo ist denn eigtl. das Problem? Das Urteil stellt Eltern frei, ihre Grundschul-Kinder in die Schule zu schicken oder auch nicht- das ist doch Teil der Freiheit, die jetzt auf so vielen Demos gefordert wird. Hier wird sie gewährt & es ist auch wieder nicht recht- schon klar, warum - weil es der (falschen) Erzählung von "Diktatur" den Boden entzieht...
Hätte doch gereicht, wenn die Eltern des siebenjährigen ihren Sprössling von Bildung fern halten würden.
@Lesemuffel: Ihre Behauptung ist einfach nicht wahr. Jeder kann jetzt selbst entscheiden ob er seine Kinder in die Schule schickt. Dafür gibt es in einer Demokratie Gerichte. Bitte informieren Sie sich besser.
Seltsame Rechtsprechung. Ein Elternteil bestimmt über alle anderen und Piwarz mischt und macht daraus eine Regel für Alle. Es hätte ja genügt, wenn das Gericht zugunsten der klagenden Familie entschieden und verkündet hätte, "ja, ihr Kind darf zu Hause mit Homeschooling verbleiben."
Echt jetzt? Nachdem in den vergangenen Tagen schon ständig eine neue Sau durchs Dorf getrieben wurde, die Lehrer, Erzieher, technischen Angestellten und Gemeindeverwaltungen die Schulen wieder umgeräumt haben ( die Zimmer der Viertklässler mussten ja teilweise ausgeräumt werden, weil nur in kleinen Gruppen unterrichtet werden durfte, es wurde in den Grundschulen eine „Einbahnstraßenregelung“ aufgeklebt oder anders geregelt) fällt es dem Kultus sonnabends ein, sowas rauszuhauen?