Sachsen
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Ungeimpfte und Nichtgenesene dürfen in Sachsen auch wieder in Geschäften außerhalb der Grundversorgung einkaufen. Auch bei der Gastronomie gibt es Lockerungen.
Dresden. Ungeimpfte und Nichtgenesene dürfen in Sachsen in Kürze auch wieder in Geschäften außerhalb der Grundversorgung einkaufen. Die Landesregierung beschloss in der neuen Corona-Notfallverordnung eine entsprechende Änderung von 2G (geimpft oder genesen) zu 3G (geimpft, genesen oder getestet), wie Sozialministerin Petra Köpping (SPD) am...
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