Sachsen
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Nicht zu Hause bleiben müssen ebenso genesene Kontaktpersonen. Wen es überhaupt noch trifft, hängt auch vom Alter ab.
Wer geimpft ist, muss sich für den Zugang zur Schule nicht auf Corona testen lassen - so hat es die sächsische Landesregierung bereits in ihrer seit Donnerstag geltenden Verordnung geregelt. Inzwischen ist klar, dass geimpfte Schüler und Lehrer mit Schuljahresbeginn am 6. September weitere Vorteile genießen: Selbst als enge Kontaktpersonen...
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