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Prozessmarathon endet mit Debakel für die Justiz

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Sachsens Justiz wollte Tim H. zum Gewalttäter bei einer Anti-Nazi-Demo abstempeln. Richter setzten am Montag dem Versuch ein Ende. Aus gutem Grund.


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22 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

  • 1
    4
    Pixelghost
    15.08.2017

    Wie das ausgegangen wäre, wenn der Angeklagte kein Linker gewesen wäre?
    Ich gehe, um Bezug auf die in den Verfahren anhängigen Straftaten, mal davon aus, dass mit "der Angeklagte kein Linker" ein Rechter gemeint ist.

    Einen schweren Landfriedensbruch kann natürlich auch ein Rechter begehen. Eine Verurteilung hängt auch hier in hohem Maße von der Beweislage ab. Aber um die Bestrafung überhaupt vergleichen zu können, müssten die Umstände beiden Taten genau gleich sein, müssten beide - Linker wie Rechter - die objektiven Tatbestandsmerkmale mit absolut gleichen Tätlichkeiten erfüllen. Eigentlich unmöglich, denn diese Taten finden ja in keinem Labor statt.
    Selbstverständlich ist in unserem Strafrecht verankert, dass die Elemente der Taterpersönlichkeit in jedem Fall bei der Beurteilung der Tat und deren Strafmaßfindung eine nicht unwesentliche Rolle zu spielen haben.
    Jeder der mit dem Strafrecht in Konflikt geraten ist, wird sich dieser Vorgehensweise bedienen bzw. der Anwalt wird das tun. Die Einbrecher Müller, Meier oder Schulze werden - selbst für einen Einbruch in das selbe Gebäude - nie zu gleichen Starfen verurteilt werden, weil alle 3 unterschiedliche Einbrecherpersönlichkeiten sind. Und bei jedem, der im Straßenverkehr einen anderen an der Gesundheit schädigt wird ermittelt, ob und in welcher Form er vielleicht schon mehrfach bei der Mißachtung der StVO ertappt worden ist oder eben nicht.
    Und was für einen Einbrecher oder einen Körperverletzer im Straßenverkehr gilt, hat auch für die Leute zu gelten, die aus politischer Motivation heraus Straftaten begehen.
    Das ist gut und richtig so. Aber die meisten Leute verstehen diese Prinzipien sowieso erst, wenn sie selbst "dran" sind.

    Thema Beleidigung:

    Ein Rechter wäre niemals für die "handfeste Beleidigung" eines Polizisten als Nazi-Schwein angeklagt worden. Der hätte diese Straftat nämlich schlichtweg nicht begangen. Der würde möglicherweise andere Begriffe aus dem Tierreich benutzen, aber eben nicht Nazi-Schwein.

  • 8
    4
    Hinterfragt
    15.08.2017

    Nur mal so als Gedanke:

    Wie wäre das ausgegangen, wenn der Angeklagte kein Linker gewesen wäre ...?