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Marla Svenja Liebich wurde zuletzt europaweit gesucht - und gestern in Tschechien festgenommen. Nun sollen Auslieferung und Haft folgen. Was dafür passieren muss.
Die verurteilte Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich sitzt nach monatelanger Fahndung in Deutschland und Europa in Polizeigewahrsam. Das haben die tschechischen Behörden nach Angaben der Staatsanwaltschaft Halle einen Tag nach der Festnahme offiziell mitgeteilt. Außerdem haben sie die deutschen Behörden um einen Antrag auf Auslieferung gebeten. Wie es in dem Fall nun weitergeht.
Wie haben die Beamten Liebich gefunden?
Seit Ende August 2025 war zunächst deutschland-, später auch europaweit nach Liebich gesucht worden. Zuvor war sie vom Amtsgericht Halle zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Sie erschien jedoch nicht zum Haftantritt im Frauengefängnis in Chemnitz. Daraufhin wurde ein Vollstreckungshaftbefehl erlassen. Über die Plattform X hatte Liebich behauptet, sich ins Ausland abgesetzt zu haben.
Über die europaweite Fahndung wussten die tschechischen Behörden von Liebich - und nahmen sie am Donnerstag (9. April) im tschechischen Schönbach bei Asch unweit der Grenze zu Deutschland fest.
Wie die „Mitteldeutsche Zeitung“ berichtete, trug Liebich dabei Männerklamotten und hatte einen kahlgeschorenen Kopf. Einen Tag nach der Festnahme war auf Liebichs X-Account unter anderem zu lesen: „Bitte hört das spekulieren und die Gerüchte Küche auf“. Außerdem wurde dort die Festnahme bestätigt.
Warum wurde Liebich verurteilt?
In den vergangenen Jahren musste sich Liebich immer wieder wegen verschiedener Vergehen vor Gerichten verantworten. Im Juli 2023 verurteilte das Amtsgericht Halle Liebich - damals noch als Sven Liebich - erstmal zu einer Gefängnisstrafe ohne Bewährung - wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung. Berufung und Revision gegen das Urteil scheiterten, weshalb Liebich zum Haftantritt bestellt wurde.
Weil Liebich in der Zwischenzeit den Geschlechtereintrag von männlich auf weiblich ändern ließ, sollte die Haft in Chemnitz angetreten werden - dem nächstgelegenen Frauengefängnis zu Liebichs Wohnort im Saalekreis im Süden Sachsen-Anhalts. Nachdem Liebich nicht gekommen war, wurde ein sogenannter Vollstreckungshaftbefehl erlassen und die Fahndung in Gang gesetzt.
Wie geht es jetzt für Liebich weiter?
Wie es nun weitergeht, hängt auch davon ab, ob Liebich einer Auslieferung nach Deutschland zustimmt. Wenn ja, kann die 55-Jährige von den tschechischen Beamten an der Grenze zu Deutschland an die deutschen Kolleginnen und Kollegen übergeben werden. Anschließend würde sie nach Chemnitz in den Justizvollzug gebracht.
Stimmt Liebich einer Auslieferung allerdings nicht zu, wird es komplizierter. Dann müsse ein tschechisches Gericht über den Antrag auf Auslieferung entscheiden, den die Staatsanwaltschaft Halle stellen will. Sie ist für den Fall in Deutschland zuständig. Am Morgen nach der Festnahme Liebichs hatten die tschechischen Beamten gegenüber der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass Liebich bei ihnen ist. Gleichzeitig hatten sie um einen Antrag auf Auslieferung gebeten.
Wird ein solcher Antrag gestellt, würde das Gericht dann unter anderem prüfen, ob Polizei und Staatsanwaltschaft in den vergangenen Monaten richtig agiert haben, erklärte Oberstaatsanwalt Dennis Cernota von der Staatsanwaltschaft in Halle. Es sei aber nicht damit zu rechnen, dass es in diesem Prozess zu größeren Problemen kommt, so Cernotas Einschätzung. „Das ist ein geübtes System zwischen europäischen Ländern. Das klappt in der Regel recht reibungslos“, sagte der Oberstaatsanwalt.
Welche Auswirkung hätte eine Berichtigung von Name und Geschlecht Liebichs?
Der Saalekreis hat eigenen Angaben nach im Dezember 2025 rechtliche Schritte für eine Berichtigung des Eintrags von Vorname und Geschlecht Liebichs eingeleitet. Das Amtsgericht Halle muss darüber entscheiden, ob Liebich in Zukunft rechtlich als Mann oder Frau gilt, hat dies eigenen Angaben nach aber bislang nicht getan. Die Änderung der Einträge durch Liebich war Anfang 2025 bekanntgeworden.
Einem Sprecher des Amtsgerichts nach sei die Frist zur Stellungnahme durch Liebich mittlerweile abgelaufen. Nach der Festnahme sei nun jedoch möglich, dass der zuständige Richter entscheidet, Liebich noch einmal die Möglichkeit zu geben, sich dazu zu äußern - etwa durch eine Vorführung im Gericht. Statt einer Stellungnahme habe Liebich einen Antrag auf Akteneinsicht gestellt, sagte der Gerichtssprecher. Für die Entscheidung gibt es keine feste Frist.
Der Saalekreis im Süden Sachsen-Anhalts kann einen entsprechenden Antrag beim Amtsgericht Halle stellen, weil das Standesamt, dessen Geburtenregister berichtigt werden würde, im Saalekreis liegt.
Nach Angaben von Oberstaatsanwalt Cernota hat diese ausstehende Entscheidung erst einmal keine Auswirkungen auf das weitere Vorgehen nach der Festnahme Liebichs. Derzeit sei vorgesehen, Liebich nach der Auslieferung in die JVA Chemnitz zu bringen. Ab diesem Zeitpunkt wäre dann die sächsische Justiz zuständig - und müsste, sollte Geschlecht und Name bis dahin berichtigt worden sein, erneut darüber entscheiden, wo Liebich die Haftstrafe verbüßen muss.





