Sachsen
Freie Presse auf Google News folgen
Das Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts präzisiert die Festlegung in der Corona-Schutz-Verordnung zum "Umfeld des Wohnbereichs".
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat am Dienstag ein klarstellendes Urteil zu den von der Landesregierung beschlossenen Ausgangsbeschränkungen in der Coronakrise gefällt. Demnach dürfen sich Bürger in Sachsen zu Sport und Bewegung im Freien maximal 15 Kilometer von ihrer Wohnadresse entfernen. Das gilt auch fürs Fahrradfahren....
Registrieren und testen.
Jetzt mit Ihrer Registrierung 1 Monat gratis testen und alle Beiträge lesen.
Schon Abonnent? Melden Sie sich mit ihren Zugangsdaten an.





