Sachsen
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Wer gegen die Ausgangsbeschränkungen in Sachsen verstößt, der wird bestraft. Wie genau, das legt jetzt ein Bußgeldkatalog fest.
Das sächsische Kabinett hat am Dienstag die Ausgangsbeschränkungen zur Vermeidung von Ansteckungen mit dem Coronavirus um zwei Wochen bis einschließlich 19. April verlängert. Dazu löst eine Rechtsverordnung ab dem heutigen Mittwoch die bisherige Allgemeinverfügung ab. Darin bleibt es beim Grundsatz, wonach das Verlassen der häuslichen...
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