Sachsen
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Auch wenn es keine „Smoking Gun“ im Fall Jian G.s gibt, steht es für das Oberlandesgericht „außer Frage“, dass Jian G. Geheimdienstmitarbeiter ist. Den Zugang zu „sensitiven Dokumenten“ servierte Ex-Europapolitiker Krah ihm „auf dem Silbertablett“.
Das Oberlandesgericht Dresden hat Jian G. wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit in besonders schwerem Fall zu einer Gefängnisstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt. Es stehe „außer Frage“, dass der Ex-Angestellte des AfD-Politikers Maximilian Krah Geheimdienstmitarbeiter im Auftrag Chinas sei.
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