Sachsen
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Dresden. Die Geldstrafe für Pegida-Chef Lutz Bachmann wegen Volksverhetzung ist rechtskräftig. Auf Vorschlag des Landgerichts Dresden nahmen am Mittwoch sowohl die Verteidigung des 43-jährigen Mitgründers des islam- und fremdenfeindlichen Bündnisses, der nicht persönlich anwesend war, als auch die Staatsanwaltschaft ihre Berufungsanträge...
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