Sachsen
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Für einen Mord droht in Deutschland eine lebenslange Haftstrafe. Auch wenn der Angeklagte hochbetagt ist, gibt es keine Ausnahme - wie ein Mordfall aus Mittelsachsen zeigt.
Chemnitz. Ungewöhnliches Szenario am Dienstag in einem Mordprozess gegen einen 89-jährigen Rentner aus Mittelsachsen: Auf dem Tisch der Nebenkläger ist das Foto einer 59 Jahre alten Frau aufgestellt. Es ist so ausgerichtet, dass der Angeklagte das Bild sehen muss. Ihm lacht jene Frau entgegen, die er nach Überzeugung des Gerichts heimtückisch...
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