Für die einen dienen Blitzer der Verkehrssicherheit, andere sehen in ihnen nur Abzocke. Darum nutzen viele Verkehrsteilnehmer Apps, die sie vor Radarfallen warnen. Auch Sachsen möchte, dass diese verboten werden. Stehen bald alle Autofahrer unter Generalverdacht?
Sie heißen Blitzer.de, Radarbot oder Waze und erfüllen alle den gleichen Zweck: Autofahrer vor Radarfallen zu warnen. Den Bundesländern sind die kleinen Helferlein ein Dorn im Auge, sie wollen sie komplett verbieten – bei der Bundesregierung stoßen sie damit aber bislang auf taube Ohren. Was, wenn sich das ändert?
Es klingt schizophren: Man darf sich die Warnapps aufs Handy laden, nur während der Fahrt verwenden darf man sie nicht. Weder als Fahrer, noch als Beifahrer. Bei Verstoß drohen 75 Euro Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg. Grundlage dafür ist §23, Abs. 1c der Straßenverkehrsordnung.
Bundesländer wollen Komplettverbot
„Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören“, heißt es dort. Also etwa Radarwarn- oder Laserstörgeräte.
Für die Warnapps auf dem Handy ist dieser Passus gedacht: „Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden.“
Was jedoch erlaubt ist: Vor der Fahrt die Strecke auf Blitzer prüfen. Den Ländern reicht die bisherige Regelung nicht mehr. Zumal sich eh kein User daran halten dürfte, die jeweilige App nicht während der Fahrt zu nutzen. Der Bundesrat stellte darum kürzlich klar: Er will ein Komplettverbot für Warnapps. Problem: Die Bundesregierung lehnt solch ein generelles Verbot ab.
Das verspricht sich die Politik
Sachsen unterstützt die Bundesratsinitiative, wie eine Sprecherin des Staatsministeriums für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMIL) der „Freien Presse“ mitteilt. „Sogenannte Blitzer-Apps verfolgen keinen anderen Zweck als die Umgehung der Rechtsverfolgung.“ Eine Verletzung schutzwürdiger Interessen im Falle eines Verbots sei nicht ersichtlich.
Was verspricht man sich von dem Vorstoß? „Wenn Blitzer-Warnapps nicht genutzt würden, könnte die Verkehrsüberwachung ihren präventiven Zweck besser erfüllen: Geschwindigkeitsbegrenzungen würden nicht nur punktuell in Erwartung einer Kontrolle beachtet, sondern dauerhaft.“
Wer Verkehrsregeln missachte, müsse eher damit rechnen, dass Verstöße konsequent sanktioniert werden – bis hin zu Bußgeldern, Fahrverboten oder dem Entzug des Führerscheins. „Das stärkt die Wirkung der Regeln und trägt insgesamt zu mehr Verkehrssicherheit bei“, so die Sprecherin.
Nachfrage bei denjenigen, die im Freistaat die Verkehrsteilnehmer kontrollieren müssten: Was hält man bei Sachsens Polizisten vom angedachten Verbot? Bei der Gewerkschaft der Polizei (GdP) sei man dafür, teilt Sachsens Landesvorsitzender, Jan Krumlovsky, unserer Redaktion mit.
Jedoch: Mit der aktuellen Regelung sei es schwer bis gar nicht umsetzbar, Verkehrsteilnehmer daraufhin zu kontrollieren, ob sie Warnapps nutzen. Das Komplettverbot mache darum nur Sinn, wenn es auch von der Polizei überwacht und durchgesetzt werden könne, so Krumlovsky.
Gewerkschaft der Polizei warnt
Apropos: Gesetzt den Fall, das Komplettverbot käme doch noch, wie sollten die Kontrollen ausschauen? Werden Fahrzeugführer, die sich ans Tempolimit halten, auf Verdacht hin angehalten und müssen dann ihr Smartphone vorzeigen? Müssen sie es dann im Beisein der Beamten entsperren und den Ordnungshütern Zugriff darauf gestatten? Und: Was passiert, wenn man sich als Autofahrer weigert?
Sachsens Innenministerium antwortet auf die entsprechenden Fragen der „Freien Presse“ nur knapp. Unter Verweis auf die Straßenverkehrsordnung sei die Nutzung von Blitzer-Warnapps verboten und stelle eine Ordnungswidrigkeit dar. „Bei entsprechender Feststellung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten hat die Polizei die Eingriffsbefugnisse der Strafprozessordnung.“ Das Ministerium verweist etwa auf § 163 der Strafprozessordnung („Aufgaben der Polizei im Ermittlungsverfahren“).
„Mit dem Verbot müsste eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, die den Polizeibeamten das anlasslose Durchsuchen eines Handys gestattet“, teilt der GdP-Landesvorsitzende Krumlovsky mit. Er warnt jedoch vor einer Gefahr, die das App-Verbot in sich trage: „Man würde mit dieser Rechtsgrundlage aber verallgemeinernd alle Fahrzeugführer unter Generalverdacht stellen. Dies wäre ein Verstoß gegen die Unschuldsvermutung und keine geeignete Grundlage für polizeiliche Ermittlungen.“
Frage ans SMIL: Zieht das angedachte Verbot der Warnapps am Ende einen dermaßen großen Rattenschwanz an (rechtlichen) Problemen nach sich, dass es den Ärger schlicht nicht wert ist? „Da die Entschließung des Bundesrats noch keine konkrete Ausgestaltung eines Verbots enthält, können mögliche Folgeprobleme zu diesem Zeitpunkt noch nicht benannt werden“, lässt die Ministeriumssprecherin wissen.
Diese möglichen Folgeprobleme dürften in der weiteren Debatte ums Verbot sicherlich eine Rolle spielen. (phy)





