Sachsen
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In einer Expertenanhörung im Landtag geht es um die Finanznöte der Kommunen. Besonders eine Aussage lässt aufhorchen.
Bis zu 700 Millionen Euro jährlich kann sich der Freistaat neu verschulden - ohne dafür die eigene Verfassung ändern zu müssen. Diese Möglichkeit besteht seit der Grundgesetzänderung vor einem Jahr, für die nach der Bundestagswahl im Februar 2025 noch einmal der Bundestag in alter Besetzung zusammengekommen war und anschließend auch der...
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