Sachsen
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Nur in Sachsen ist der Mittwoch vor dem Totensonntag noch gesetzlicher Feiertag. Dafür müssen die Beschäftigten einen höheren Beitragssatz für die Pflegeversicherung abführen. Ist Änderung in Sicht?
Seit mittlerweile 30 Jahren gilt nur noch in Sachsen der elfte Tag vor dem ersten Adventssonntag als gesetzlicher Feiertag - weil er in allen anderen Bundesländern zur Finanzierung der damals neu eingeführten Pflegeversicherung abgeschafft wurde. Die Beibehaltung des Buß- und Bettages ging seinerzeit auf eine Entscheidung der damals noch allein...
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