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Das UNHCR sieht Abschiebezentren in Drittstaaten nicht grundsätzlich kritisch – vorausgesetzt, die Menschenrechte werden dort eingehalten.
Abschiebezentren in Drittstaaten für in der EU abgelehnte Asylbewerber sind für das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR kein Problem. Das sagte ein Sprecher in Genf zu der jüngsten Einigung von Vertretern des Europaparlaments und der Regierungen der Mitgliedsländer.
Die Einrichtung solcher Zentren könnten durchaus geprüft werden, wenn Menschenrechtsstandards dort eingehalten werden, sagte UNHCR-Sprecher Barbar Baloch.
"Insbesondere könnten sie für Personen in Betracht kommen, deren Anträge auf internationalen Schutz im Rahmen eines fairen und effizienten Asylverfahrens in der Sache endgültig abgelehnt wurden, die über keine andere rechtmäßige Aufenthaltsgrundlage verfügen und die – trotz angemessener Unterstützung – nicht freiwillig in ihr Herkunftsland zurückkehren oder nicht unmittelbar zwangsweise in ihr Herkunftsland zurückgeführt werden können", sagte Baloch.
Noch eine Hürde vor dem Inkrafttreten
Das EU-Parlament und die EU-Staaten müssen dem Kompromiss noch zustimmen, damit die neuen Abschieberegeln in Kraft treten können. Dies ist in der Regel eine Formalie.
In die speziellen Rückkehrzentren ("Return Hubs") außerhalb der Europäischen Union sollen abgelehnte Asylbewerber kommen, die nicht in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden können - etwa, weil das Heimatland sich weigert sie zurückzunehmen oder die Bundesregierung keine diplomatischen Beziehungen zu dem betroffenen Staat pflegt. (dpa)





