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Was die EU-Asylreform bringen soll

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In Europa gelten verschärfte Regeln für Asylsuchende. Effektivere Verfahren sollen verhindern, dass Schutzsuchende in der EU weiterziehen. Was das neue System bringt, muss sich in der Praxis erweisen.

Brüssel.

Schnellere Asylverfahren, mehr Solidarität zwischen den EU-Ländern und demnächst vielleicht auch Abschiebezentren in Drittstaaten? Die Europäische Asylreform (Geas) tritt an diesem Freitag in Kraft. Sie soll einen jahrelangen Streit zwischen den EU-Staaten beilegen und Migration besser steuern. Für Schutzsuchende könnten die Regeländerungen deutliche Einschnitte mit sich bringen. Auch für Deutschland, das eine Zeit lang Hauptzielstaat von Asylsuchenden in Europa war, hat die Geas-Reform Folgen. 

Die wichtigsten Änderungen und was sie bringen sollen im Überblick:

Warum brauchte es eine Reform? 

Für ein Asylverfahren ist immer das EU-Land zuständig, in dem ein Schutzsuchender zuerst registriert wurde – meist Staaten an den Außengrenzen wie Italien oder Griechenland. Jahrelang gab es deshalb Streit: Während sich die Staaten an den Außengrenzen mit den vielen Flüchtlingen alleingelassen fühlten, pochten Länder wie Deutschland und Frankreich auf die Zuständigkeitsregeln. Italien oder Griechenland weigerten sich in vielen Fällen, Schutzsuchende, die bereits nach Deutschland weiter geflüchtet waren, zurückzunehmen. 

Was ändert sich für die Staaten an den Außengrenzen? 

Um einen Ausgleich zu schaffen und diesen Konflikt beizulegen, sieht die Asylreform einen Solidaritätsmechanismus vor. Zuständig für das Asylverfahren bleiben weiterhin die Staaten an EU-Außengrenzen. Sie sollen aber künftig von den anderen Mitgliedsländern mit finanziellen Beiträgen, Sachleistungen oder der Übernahme von Asylsuchenden entlastet werden.

Für die betroffenen Schutzsuchenden hat Geas massive Folgen. (Archivbild)
Für die betroffenen Schutzsuchenden hat Geas massive Folgen. (Archivbild) Bild: Giannis Angelakis/AP/dpa

Was bedeutet das für Deutschland?

Deutschland muss zu einem bereits ausverhandelten Solidaritätspool für das laufende Jahr keinen Beitrag leisten, da der Bundesrepublik die vielen Asylbewerber angerechnet werden, für die eigentlich andere Länder zuständig gewesen wären. Inzwischen sind Fristen zur Rücküberstellung abgelaufen, weshalb Deutschland die Zuständigkeit für viele diese Verfahren ohnehin übernehmen musste. Ähnliches gilt für Frankreich. 

Was sind Grenzverfahren und für wen gelten sie? 

Damit die EU-Staaten mit den vielen ankommenden Schutzsuchenden besser bewältigen, soll es mehr Asylverfahren direkt an der Grenze geben. Diese sind auf zwölf Wochen beschränkt und sollen schnellere Abschiebungen ermöglichen. Zudem soll sogenannte Sekundärmigration verhindert werden – also dass Asylsuchende nach der Erstregistrierung in einem EU-Land eigenständig in ein anderes Land weiterziehen.

Ein solches beschleunigtes Verfahren durchlaufen Menschen, die aus Staaten mit einer Anerkennungsquote von unter 20 Prozent kommen - etwa aus Bangladesch, Ägypten oder Peru. Das bedeutet, dass in der Vergangenheit weniger als jedes fünfte Schutzersuchen von Menschen aus diesem Land positiv beschieden wurde. Auch bei sogenannten Gefährdern und bei Menschen, die über ihre Identität getäuscht haben, soll das beschleunigte Verfahren angewendet werden. Daneben können aber auch fehlende Dokumente als Grund ausreichen. 

Was ändert sich sonst für Deutschland? 

Als Land mitten in Europa hat Deutschland nur EU-Binnengrenzen. Wenn jemand per Flugzeug oder Schiff einreist und dann einen Asylantrag stellt, wird es die Außengrenzverfahren aber auch hierzulande geben - etwa in München und Frankfurt am Main, wo große internationale Flughäfen liegen. Dafür soll es insgesamt 374 Plätze in entsprechenden Unterkünften geben, die teils noch gebaut werden. Am Flughafen Berlin-Brandenburg wird am Freitag eine neue Außengrenzeinrichtung ihren Betrieb aufnehmen. Weitere Einrichtungen in anderen Bundesländern sind in Planung. Auf dem Gelände des Flughafens Düsseldorf soll bis Mitte 2028 ein Neubau mit zwischen 50 und 60 Plätzen errichtet werden. 

Die Kosten für die Außengrenzverfahren trägt der Bund. Menschen, die in einer Außengrenzeinrichtung untergebracht sind, gelten formal als nicht eingereist. Das bedeutet, dass sie auch in der Statistik zu Abschiebungen nicht auftauchen werden.

Außerdem muss Deutschland mehr Daten als bisher in der europäischen Datenbank Eurodac speichern. Neben Fingerabdrücken sollen Behörden etwa auch Gesichtsbilder speichern. Die Verfügbarkeit der Daten soll Asylbewerber für die Behörden über Ländergrenzen hinweg leichter identifizierbar machen und dadurch etwa Sekundärmigration aufdecken.

Verschwinden durch Geas die deutschen Grenzkontrollen? 

An den Landgrenzen ändert sich erst einmal nichts. Dort werden vorerst weiter stationäre Binnengrenzkontrollen und Zurückweisungen stattfinden. Allerdings hat die Bundesregierung argumentativ einen Zusammenhang zwischen der Geas-Reform und den Kontrollen an den Landgrenzen hergestellt, die im Schengen-Raum eigentlich nicht vorgesehen sind. Das bedeutet: Sollte die Reform so funktionieren, wie von den EU-Mitgliedstaaten erhofft, könnten auch die deutschen Binnengrenzkontrollen gelockert werden.

Was ändert sich für die Betroffenen? 

Die erwähnten Grenzverfahren könnten für Asylbewerber oft mit haftähnlichen Umständen einhergehen, wenn sie die speziellen Aufnahmezentren nicht verlassen und nicht ins Land einreisen dürfen. Das gilt auch für Familien mit Kindern. Zur Feststellung der Identität, bei Fluchtgefahr oder wegen Sicherheitsbedenken können Behörden laut EU-Regeln auch tatsächlich Haft anordnen. Demnach soll Haft aber nur als letztes Mittel eingesetzt werden und "keinen Strafcharakter haben".

Ob die auf EU-Ebene vorgegebenen Standards eingehalten werden, sollen unabhängige Stellen in jedem Mitgliedsland überprüfen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte und die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter sollen in Deutschland diese Aufgaben wahrnehmen.

Ab wann gibt es die geplanten "Return Hubs"?

Die Rechtsgrundlage für die sogenannten Rückführungszentren ("Return Hubs") in Drittstaaten braucht noch eine formelle Bestätigung durch Mitgliedsstaaten und Parlament. In die geplanten Zentren außerhalb der Europäischen Union sollen vollziehbar Ausreisepflichtige kommen, die nicht in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden können - etwa, weil das Heimatland sich weigert sie zurückzunehmen. 

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hofft, bis Ende des Jahres Vereinbarungen für Abschiebezentren in Drittstaaten geschaffen zu haben. (Archivbild)
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hofft, bis Ende des Jahres Vereinbarungen für Abschiebezentren in Drittstaaten geschaffen zu haben. (Archivbild) Bild: Annette Riedl/dpa

Welche Länder bereit wären, die Zentren auf ihrem Staatsgebiet einzurichten, ist offen. Deutschland bemüht sich gemeinsam mit den Niederlanden, Österreich, Griechenland und Dänemark, Staaten zu finden. Laut Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sollen noch in diesem Jahr konkrete Vereinbarungen mit Drittstaaten getroffen werden. 

Was sagen Aktivisten und Experten? 

Der Rechts- und Politikwissenschaftler Maximilian Pichl von der Frankfurt University of Applied Sciences ist skeptisch, ob Geas und der Solidaritätsmechanismus die Konflikte zwischen den EU-Ländern nachhaltig befrieden können. "Dieser Streit geht hinter den Kulissen weiter", sagte Pichl mit Verweis auf Länder wie Ungarn, die bisher nicht bereit waren, Asylverfahren zu übernehmen oder Geld zu zahlen.

Aus Sicht von Pro Asyl ist "an vielen Stellen noch offen, wie die asylrechtliche Realität nach dem 12. Juni und natürlich auch in den darauffolgenden Monaten und Jahren wirklich aussehen wird". Basierend auf den Gesetzestexten seien insgesamt eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit von Asylsuchenden und mehr "beschleunigte Asylverfahren mit beschränktem Rechtsschutz" zu erwarten, sagt die rechtspolitische Sprecherin der Flüchtlingsrechtsorganisation, Wiebke Judith. 

Karsten Dietze, Experte für Flucht und Migration bei Save the Children, sieht auch das Wohl von Kindern in Gefahr: "Im Zuge der GEAS‑Reform drohen Kinderrechte unter die Räder zu geraten." Die Unterbringung von Familien in haftähnlichen Einrichtungen für bis zu sechs Monate berge erhebliche psychische und gesundheitliche Risiken für Kinder. (dpa)

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