Wirtschaft
Verwaltungsrichter in Baden-Württemberg haben einem Eilantrag stattgegeben. Die Corona-Richtgröße von 20 Quadratmetern Verkaufsfläche im Einzelhandel pro Person ist außer Kraft gesetzt.
Mannheim (dpa) - Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat die coronabedingte Zutrittsbegrenzung im Einzelhandel des Bundeslandes für unwirksam erklärt.
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