Haus & Garten
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Gegenseitige Rücksicht ist in Mehrfamilienhäusern oberstes Gebot für ein friedliches Zusammenleben. Doch wie weit dürfen die Beschränkungen gehen? Wann können Mieter wegen Mängeln die Miete mindern? Solche Themen landen häufig vor Gericht.
Ruhestörung ist das häufigste Nachbarschaftsproblem. Hausordnungen regeln deshalb das Zusammenleben im Mietshaus. Die Beschränkungen dürfen aber nicht so weit gehen, dass weder Waschmaschine noch Trockner betrieben werden dürfen.
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