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Auf dem Weg zur Arbeit gestochen worden? Ob Fahrrad oder Auto: Man steht in so einem Fall unter Unfallschutz, wie ein Gerichtsbeschluss zeigt.
Kann ein auf dem Arbeitsweg erlittener Bienenstich ein Arbeitsunfall sein? Aber ja, zeigt eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) NRW, auf die das Onlineportal beck-aktuell hinweist. Denn ein solches Szenario gehört dem Gericht zufolge zu den Gefahren des allgemeinen Verkehrs, weshalb der Schutz greife - und zwar ganz gleich, welches...
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