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Das sollten Sie über Gutscheine wissen
So flexibel ein Gutschein auch einsetzbar ist – in Sachen Fristen, Auszahlung und Umtausch gelten klare Vorschriften
Gutscheine unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren. Gerechnet wird ab dem Ende des Jahres, in dem ein Gutschein ausgestellt wurde. "Diesjährige Weihnachtsgutscheine können also bis spätestens 31. Dezember 2026 eingelöst werden", sagt Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale Bayern. Händler können allerdings auch ein...
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