Finanzen
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Wer die neue E-Auto-Förderung nutzen möchte, muss zwei Steuerbescheide aus den Vorjahren nachweisen. So wird nun auch für viele bisher nicht Abgabepflichtige eine Steuererklärung nötig.
Seit dem 19. Mai ist das neue Portal für die staatliche E-Auto-Förderung offiziell freigeschaltet. Die Bundesregierung hatte das Programm zuvor angekündigt, nun können Anträge erstmals online gestellt werden. Die Förderung gilt dabei rückwirkend sogar für Fahrzeuge, die bereits seit dem 1. Januar 2026 neu zugelassen wurden.
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