Finanzen
Freie Presse auf Google News folgen
Erst wenn die Kunden dem Mobilfunkunternehmen mindestens 75 Euro schulden, dürfen die Anbieter den Anschluss sperren. Allerdings müssen sie die Kunden zwei Wochen vorher von der drohenden Sperrung in Kenntnis setzen. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden.
Registrieren und testen.
Jetzt mit Ihrer Registrierung 1 Monat gratis testen und alle Beiträge lesen.
Schon Abonnent? Melden Sie sich mit ihren Zugangsdaten an.





